Was  man  von  Einwohnern  noch  erblickt,  ist  verwundet  und
bleich,  die  übrigen  tot  oder  verstümmelt.  Welche  Schrecknisse
  um  eines  Mannes  willen!

heinrich  von  Dorck,
der  Sohn  des  Eenerals  Dorck  von  Wartenburg,  bei  Haris  tödlich
verwundet,  am  1.  Juli  1815.

MHach  dem  glorreichen  18.  Juni,  in  der  kühnen  Derfolgung
des  Sieges,  war  Obrist  Sohr  mit  seinen  und  den  pommerschen
husaren  bei  St.  Germain  über  die  Seine  gesandt,  um  die
Straße  von  Haris  nach  Orléans  zu  sperren.  Am  1.  Juli
wurde  Sohr  in  der  waldigen  Umgebung  von  Dersailles  von
überlegener  Macht,  die  sich  verdeckt  herangezogen,  angefallen;
  trotz  aller  Tapferkeit  der  Husaren  nahm  das  Gefecht
eine  üble  Wendung;  man  war  umgangen,  es  galt  sich  durchzuschlagen.
  Schon  mancher  hatte  verwundet  seinen  Säbel
abgegeben.  heinrich  Dorck  blutete  schon  aus  zwei  Wunden:
als  auch  ihm  Pardon  angeboten  wurde,  rief  er:  „ich  heiße
Dorck“;  ein  paar  Kameraden,  die  ihm  helfen  wollten,  konnten
durch  das  wilde  Handgemenge  nicht  mehr  zu  ihm  hindurch.
Endlich  mit  einer  dritten  und  vierten  Wunde  stürzte  er
vom  Dferde.

In  der  Nacht  vom  6.  auf  den  7.  Juli  verschied  der  junge  Norck
in  einem  Kloster  zu  Dersailles.  Uoch  ohne  Kunde  von  seinem
Tode  schrieb  der  Dater  am  22.  Juli:  „Ist  mein  Sohn  tot,  so  veranlassen
  Sie,  daß  seine  Sachen  nicht  verkauft  werden;  ich  wünsche
alles  zurückzuerhalten.  In  seiner  Schreibtafel  ist  das  Bildnis
seiner  Mutter;  dies  und  seinen  Säbel  wünsche  ich  vorzüglich  zu
haben;  der  letztere  soll  neben  meinem  und  meines  Vaters  Degen  aufbewahrt
  werden;  sie  wurden  alle  tapfer  und  ehrenvoll  für
drei  undankbare  Könige  geführt.  Mein  Heinrich  hatte  sich,  obgleich
  noch  ein  Kind,  mit  männlichem  Mut  geschlagen.  Das  ist
ein  Trost  für  das  blutende  Daterherz.“  (Nach  Droysen,  Vorck.)

Randbemerkung  Gneisenaus  zu  einem  Schreiben
Wellingtons  an  Blücher.

Gonesse,  2.  Juli  1815.

Das  Siel,  wonach  die  Souveräne,  die  ihrer  Dölker  Wohl.
fahrt  sich  zu  herzen  nehmen,  streben  müssen,  ist  ein  solcher
Justand  der  Dinge,  daß  wir  nicht  stets  befürchten  müssen,

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