Der  deutsche  Bund.

Während  anfangs  Juni  der  letzte  Akt  der  Kriegstragödie  in
Belgien  angehoben  hatte,  zimmerten  in  Wien  die  Vertreter  der
Mãchte  in  aller  Eile  eine  Verfassung  für  Deutschland  zusammen.
Dom  16.  Uovember  1814  bis  zum  23.  Mai  1815  hatte  keine  offizielle
Sitzung  in  der  VDerfassungsfrage  mehr  stattgesunden.  In  14  Tagen
ward  nun  das  fragwürdige  Werk  beendet,  und  am  8.  Juni  wurden
die  Bundesakte  unterzeichnet.  Statt  eines  Rationalstaates,  der,
einig  nach  innen,  mächtig  nach  außen,  das  deutsche  Volk  zusammengefaßt
  hätte,  war  ein  Derein  souveräner  Staaten  entstanden.
  Die  Derbindung  der  welnelaur  am  Zunde  war  wesentlich
nur  eine  diplomatische,  von  „Hof“  zu  „Hof“.  Die  39  großen  und
kleinen  selbständigen  Staaten  des  Bundes  waren  als  Eanzes  zur
Ohnmacht  verdammt,  denn  wie  konnten  die  zersplitterten  Kräfte
ohne  Haupt  jemals  zusammengerafft  werden,  wenn  es  rasch  und
wirksam  zu  handeln  galt?  In  den  Bundesakten  ist  nicht  einmal
der  Name  des  deutschen  Volkes  genannt.  Die  ungeheure  Kraft
eines  einheitlichen  Dolkes,  die  man  in  der  französischen  Revolution
  und  im  Kailerreich  bis  zur  Beherrschung  Europas  hatte
fortschreiten  sehen,  die  eigene  VDolkskraft,  die  soeben  das  Weltreich
  zertrümmert  und  eine  hingabe,  eine  Geduld,  eine  politische
Lgähigkeit  ohnegleichen  offenbart  hatte,  war  den  herrschenden
nur  ein  Eegenstand  der  gurcht.  Man  gab  vor,  die  Revolution  zu
bekämpfen,  und  unterdrückte  jede  vernünftige  Freiheit.  Die  in
den  einzelnen  Bundesländern  zu  errichtenden  Verfassungen  waren
durch  den  §  13  der  Bundesakte  mit  halber  Verbindlichkeit  in  das
Belieben  der  Regierungen  gestellt.  Keine  Bitte,  kein  Widerspruch,
so  laut  und  eindringlich  er  aus  dem  Oolke  kam,  wurde  berücksichtigt.
  Die  Mitarbeit  des  deutschen  Dolkes  am  Staate  war  gesetzlich
  nicht  gesichert:  es  gab  Haterländer,  aber  kein  Daterland,
Deutsche  aber  kein  deutsches  Dolk.  Daß  eine  Nation  nur  um  ihrer
selbst  willen  auf  der  Welt  sei,  und  daß  ihr,  um  diesen  Sweck  mit
allen  Mitteln  zu  erfüllen,  das  Selbstbestimmungsrecht  gebühre,  —
diese  politische  Grundweisheit  der  neuen  Seit  war  den  Urhebern
des  deutschen  Bundes  eine  gefährliche  jakobinische  Irrlehre.

Grundzüge  künftiger  ständischer  Derfassungen.

Ernst  Moritz  Arndt  schreibt:  Sunächst  setzen  wir  folgendes
voraus:

Die  Stellung  aller  deutschen  Fürsten  und  Lande  unter  ein
gemeinsames  Oberhaupt,  welches  Kaiser  oder  König
genannt  wird.

Die  Einrichtung  einer  durch  das  ganze  Reich  gehenden
kriegerischen  Erziehung  und  festen  Kriegsordnung  und
Kriegsübung,  welche  den  Befehl  geschwind  und  den  Gehorsam

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