Die  unbeschränkteste  Dreßfreiheit,  ohne  welche  auch
die  bürgerliche  Sreiheit  nicht  bestehen  kann.  Bei  ihr  liegen
Gift  und  Gegengift  des  menschlichen  Geistes  immer  neben—
einander.

Einerlei  Münze,  Maß  und  Gewicht;  Kbschaffung
  der  Kbzugs-,  Durchzugs-  und  Geleitsgelder,  der  inneren
  Land=  und  Stromzölle  und  anderer  Plackereien,  welche
die  Deutschen  der  einen  Landschaft  von  den  Deutschen  der
anderen  Landschaft  entfernt  und  entfremdet  und  das  Bruderband
  des  Volkes  aufgelöst  und  zerrissen  haben.

Wann  diese  und  andere  notwendige  Erfordernisse,  ohne
welche  das  Ganze  gar  nicht  bestehen  kann,  abgemacht  und
festgestellt  sind,  reihen  sich  die  ein  zelnen  herrschaften  und
Lande  darunter.  Diese  stellen  im  kleinen  eine  ähnlichkeit  des
großen  Bildes  dar,  in  ihnen  wird  in  engeren  Kreisen  mit
deutschem  Ernst  und  deutscher  Gerechtigkeit  das  bereitet,  wodurch
  das  Große  in  Freiheit  und  Ehre  bestehen  kann,  das
heißt,  auch  in  ihnen  wird  eine  freie  und  menschliche
VDerfassung  begründet,  auf  den  Elementen  gebaut,  die  bisher
  noch  bei  uns  waren  und  zum  Teil  noch  sind.

(Arndt  über  künftige  ständische  Derfassungen  in  Deutschland.)

Kus  der  Wiener  Bundesakte  vom  8.  Juni  1815.

Krtikel  I.

Die  souveränen  Fürsten  und  freien  Städte  Deutschlands
  mit  Einschluß  Ihrer  Majestäten  des  Kaisers  von
Esterreich  und  der  Könige  von  Dreußen,  von  Dänemark  und
der  Uiederlande,  und  zwar

der  Kaiser  von  österreich,  der  König  von  Preußen,  beide
für  ihre  gesamten  vormals  zum  Deutschen  Reich  gehörigen
Besitzungen

der  König  von  Dänemark  für  holstein,  der  Mönig  der
Uiederlande  für  das  Großherzogtum  Luxemburg  vereinigen
sich  zu  einem  beständigen  Bunde,  welcher  der  Deutsche
Bund  heißen  soll.

Artikel  II.
Der  Sweck  desselben  ist  Erhaltung  der  äußern  und  innern

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