VII

baren  Zeugen  über  ihn  ausgesprochen  wurden.  In  diesem
Sinne  hat  der  Verfasser  gearbeitet.  Er  hat  sich  bemüht  den
König  zu  zeigen,  wie  er  dastand  in  seiner  Umgebung,  wie
er  sich  verhielt  zu  seinen  Vorgängern,  wie  er  sich  lossagte
von  der  betretenen  Bahn  derselben,  um  eine  völlig  neue  einzuschlagen,
  wie  er  dabei  auf  die  Zustimmung  seiner  Zeitgenossen
  und  der  Betheiligten  Rücksicht  nahm  oder  nicht.
Indem  der  Verfasser  die  Art  von  Berechtigung,  welche  der
Erfolg  verleiht,  nicht  verkennt,  möchte  er  seinerseits  es  hervorgehoben
  haben,  daß  dieses  Recht  des  Erfolges  nicht  vermag
  eine  rückwirkende  Kraft  zu  üben  auf  die  Beweggründe
des  Thuns,  namentlich  nicht  vermag  auch  moralisch  das  Recht
in  Unrecht,  das  Unrecht  in  Recht  zu  verwandeln.  Man  hat
oft  gesagt,  daß  der  Maßstab  der  Moral  nicht  anwendbar  sei  für
das  große  Völkerleben,  für  die  Geschichte  der  Staaten.  Ohne
über  diese  dornige  Materie  streiten  zu  wollen,  glaubt  der“
Verfasser,  eingedenk  des  alten  Spruches:  Volenti  non  üit
injuria,  diesen  Maßstab  nicht  weiter  angewendet  zu  haben,
als  wie  Friedrich  II.  selbst  für  sich  den  Maßstab  mit  ausdrücklichen
  Worten  in  Anspruch  nimmt.  Der  Verfasser  hat
die  Nation  im  Auge  gehabt,  welcher  er  angehört,  nicht  einen
Theil  derselben,  noch  gar  eine  andere,  und  in  diesem  Sinne
hofft  er  sein  Buch  beurtheilt  zu  sehen.