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jeder  neuen  Wahl  dem  Reichsoberhaupte  neue  Bedingungen  vorgeschrieben
  würden,  Bedingungen,  welche  diese  Fürsten  freier  machten
  nach  oben  und  nach  unten.  Der  Kaiser  war  der  natürliche
Schutzherr  der  Landstände  gegen  die  fürstliche  Gewalt.  Wenn  die
letztere  sich  lösen  wollte  von  dem  Kaiser:  so  mußte  sie  auch  die
Landstände  erdrücken.  Dies  war  nicht  mehr  schwer.  In  der  langen
Nacht  des  dreißigjährigen  Söldnerkrieges  war  alle  Kraft,  alles
selbstständige  Leben  verkümmert  und  vernichtet.

Dennoch  hat  weder  der  Friede  unmittelbar  selbst,  noch  die
Zustände,  die  aus  diesem  neuen  Grundgesetze  des  Reiches  hervorgingen,
  einen  Dualismus  desselben  herbeigeführt.  Der  kirchliche
Gegensatz  an  sich  des  Katholizismus,  des  Lutherthumes,  des  Calvinismus,
  welcher  letztere  in  dem  Frieden  mit  anerkannt  wurde,
trug  mächtig  bei  das  Reich  zu  lähmen,  aber  nicht  es  zu  zerreißen.
Freilich  bildete  sich  ein  evangelischer  Körper  im  Reiche.  Kursachsen
stand  an  der  Spitze.  Man  haderte  über  wichtige  Angelegenheiten
und  noch  mehr  über  unwichtige.  Aber  diese  Zänkereien,  denn  einen
würdigeren  Namen  verdienen  sie  nicht,  beschränkten  sich  auf  Fürsten
und  Stände  unter  einander:  sie  waren  nicht  gerichtet  gegen  das  Kaiserhaus.
  Keineswegs  waren  die  katholischen  Kurfürsten  und  Stände
dem  Kaiser  immer  treuer  ergeben,  als  die  protestantischen.  Nach
dem  Tode  Ferdinands  III.  forderten  nicht  die  katholischen  Kurfürsten,
sondern  Brandenburg  und  Sachsen  die  Wahl  Leopolds,  jene  anderen
  neigten  sich  dem  französischen  Könige  zu.  Brandenburg  und
Sachsen  gewannen  die  Oberhand,  und  das  Haus  Habsburg  blieb
im  Besitze  der  Kaiserkrone.  Wir  sehen  kurz  nachher  fünf  katholische
  Fürsten,  unter  ihnen  vier  geistliche,  die  Pflicht  übernehmen
mit  gewaffneter  Hand  herbei  zu  eilen,  um  den  protestantischen
Schwedenkönig  im  Besitze  der  säcularisirten  Bisthümer  Bremen
und  Verden  zu  schützen.!)  Diese  Bündnisse  wechseln.  Sie  richten

1)  Londorp:  Acta  publica  VIII.  p.  417.  ff.