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sich  hierhin,  dorthin.  Aber  wir  sehen,  daß  die  kirchliche  Verschiedenheit
  auch  damals  nicht  einen  bleibenden  Dualismus  im  Reiche  hervorrief.


Im  Politischen  bewegten  sich  die  Dinge  fort  auf  der  Bahn
der  Schwächung  der  Kaisermacht,  welche  Schweden  und  Frankreich
zu  Gunsten  des  deutschen  Reichsfürstenthumes  vorgezeichnet.  Am
ersten  hätte  der  Kaiser  die  einheitliche  Macht  fester  wieder  begründen
  können  durch  die  Einigung  mit  den  Landständen.  Zwischen
  diesen  conservativen  Corporationen  und  dem  Oberhaupte  des
Reiches  bestand  eine  natürliche  Gemeinsamkeit  der  Interessen,  die
während  des  schauerlichen  Krieges  überall  da  sich  offenbart,  wo
nicht  das  Waffengeklirr  der  Söldner  die  Stimmen  übertönt.  Nach
dem  Kriege  strebte  das  deutsche  Fürstenthum  consequenter  als  zuvor
die  Corporationen  der  Landstände  und  Magistrate  völlig  unter  die
Füße  zu  bringen.  Das  Mittel  dazu  waren  Söldner,  und  das
Mittel  wiederum  die  Söldner  zu  bezahlen,  waren  die  Landstände
selbst.  Ein  Reichsabschied  legte  den  Ständen  auf  sich  der  Beiträge
  zum  Unterhalte  nöthiger  Festungen  und  Besatzungen  nicht
zu  weigern,  d.  h.  den  Fürsten  nicht  die  Mittel  zu  einem  stehenden
Heere  zu  versagen.  Aber  noch  durften  sie  den  Schutz  des  Kaisers
und  der  Reichsgerichte  anrufen.  Das  widerstritt  dem  fürstlichen
Interesse.  Deshalb  sollte  Leopold  I.  in  seiner  Wahlbedingung  versprechen
  in  solchem  Falle  die  Stände  abzuweisen  und  zum  schuldigen
  Gehorsam  gegen  den  Landesherrn  anzuhalten.  Und  weiter
forderten  die  Kurfürsten:  es  müsse  ihnen  freistehen  sich  bei  ihren
hergebrachten  Rechten  wider  ihre  Unterthanen  zu  behaupten  und
dieselben  zum  Gehorsam  zu  bringen.  Es  müsse  ihnen  ferner  freistehen
  den  Mandaten,  die  etwa  auf  das  Andringen  ihrer  Unterthanen
  von  den  Reichsgerichten  erlassen  seien,  nicht  zu  gehorchen.")
Leopold  sträubte  sich  lange.  Aber  nur  um  diesen  Preis  war  die

1)  Londorp  a.  a.  O.  343.