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entrissen!  —  Und  dennoch  darf  gesagt  werden,  daß  mit  der  Zeit
dem  Hause  Hohenzollern  dieser  Raub  der  Schweden  keinen  Nachtheil
  gebracht  hat.  Friedrich  Wilhelm  erhielt  im  westfälischen  Frieden
  zur  Entschädigung  für  das  entrissene  Pommern  drei  deutsche
Bisthümer.  Er  nahm  sie  und  bewahrte  zugleich  den  Anspruch  auf
Pommern  seinem  Hause,  bis  das  Erlöschen  der  kurzen  Scheingröße
von  Schweden  die  Hohenzollern  befähigte  das  rechtmäßige  Erbe
in  Besitz  zu  nehmen.  ·

Es  war  von  jeher  die  Politik  des  Hauses  Hohenzollern  gewesen
  sich  auszuzeichnen  durch  Treue  gegen  das  Reichsoberhaupt.
Unter  Georg  Wilhelm  war  diese  Richtung  eine  Zeitlang  schwankend
geworden,  mehr  durch  den  Drang  der  Umstände  und  bestochener
Diener  1)  auf  den  haltlosen,  schwachen  Mann,  als  durch  die  eigene
Wahl  eines  entschiedenen  Willens.  Friedrich  Wilhelm  lenkte  mit
fester  Klarheit  in  die  Bahn  der  letzten  Lebensjahre  seines  Vaters.
Nur  durch  treuen  Anschluß  an  das  Reichsoberhaupt  durfte  er
hoffen  das  rechtmäßige  Erbe  seines  Hauses,  das  Herzogthum  Pommern,
  dem  schwedischen  Eindringlinge  wieder  abzujagen.  Zwar
macht  Friedrich  Wilhelm  einmal  gar  mit  Karl  Gustav  von  Schweden
  gemeinschaftliche  Sache  gegen  Polen;  aber  als  der  Kaiser
sich  für  Polen  erklärt,  tritt  Friedrich  Wilhelm  von  dem  Bündnisse
mit  Schweden  ab,  ungeachtet  der  Vortheile,  welche  Karl  Gustav
ihm  bietet.  Nachher  sehen  wir  ihn  immer  in  energischer  Feindschaft
  gegen  Schweden.  „Denn  die  Schweden  sind  Räuber  und
Zerstörer  des  menschlichen  Geschlechts,“  rufen  die  Räthe  von
Brandenburg  den  katholischen  Fürsten  Deutschlands  zu,  welche  mit
den  Schweden  damals  im  Bunde  waren.  „Sie  find  Betrüger  und
glaubensvergessene  Vernichter  des  Rechtes,  gegen  die  der  ganze
Erdkreis  sich  erheben  sollte.“?)  Auch  in  der  Stellung  zu  Frank-—

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1)  Man  sehe  die  Klagen  a.  a.  O.  S.  80  ff.
2)  Orlich:  Geschichte  des  preußischen  Staates  II.  166.