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die  Klage,  daß  es  mit  dem  gesammten  Reiche  nicht  so  viele  verdrießliche
  Händel  habe,  als  mit  dem  Berliner  Hofe  allein,  der
kein  Gesetz  und  Recht  über  seine  Willkür  erkennen  wolle.

Wie  war  doch  auch  das  die  unvermeidliche  Folge  des  Zwitterzustandes!
  In  dem  kleinen  Königreiche  Preußen  stabilirte  Friedrich
Wilhelm  den  dortigen  Herren  und  Rittern  gegenüber  die  Souveränität
  wie  einen  rocher  de  bronze,  und  auf  dem  Boden  des
deutschen  Reiches  sollte  er  Recht  nehmen  und  geben  wie  ein  Unterthan!
  Er  wollte  nun  einmal  kein  Unrecht  haben,  und  sah  die  rechtliche
  Entscheidung  des  Gerichtes  als  eine  persönliche  Kränkung  an.
In  diesem  Gemüthszustande  fanden  ihn  die  Lockungen  Frankreichs
und  Englands.  Dazu  arbeitete  seine  Frau  auf  einen  Heirathsplan
  zwischen  ihren  Kindern  und  den  englischen.  Friedrich  Wilhelm
  folgte  im  Sommer  1725  der  Einladung  nach  Hannover.  Er
unterschrieb  dort  zögernd  den  Vertrag  von  Herrenhausen,  im  entschiedenen
  Gegensatze  gegen  die  überlieferte  Politik  seines  Hauses.

Denn  dieser  Vertrag  war  gerichtet  gegen  Kaiser  und  Reich.
Es  ward  in  den  geheimen  Artikeln  ausdrücklich  gesagt,  daß  wenn
etwa  das  deutsche  Reich  dem  französischen  Könige  den  Krieg  ankündige:
  so  sollen  die  beiden  anderen  Könige  ihr  Reichs-Contingent
nicht  stellen,  sondern  vielmehr  mit  dem  Könige  von  Frankreich  ein
gleiches  Verfahren  beobachten  bis  zum  Frieden.)

War  dies  das  politische  Ziel,  dem  Friedrich  Wilhelm  nachstrebte?
  Er  ahnte  unabsehbare  Verwickelungen  und  begann  sofort
zu  bereuen.  Der  französische  Gesandte  Rothenburg  in  Berlin
ricth  ihm  sogleich  zu  Felde  zu  ziehen  und  von  Schlesien  Besitz  zu
ergreifen.))  Es  ist  derselbe  Rothenburg,  der  sofort  nach  dem
Tode  Friedrich  Wilhelms  in  die  Dienste  des  Nachfolgers  tritt.
Er  versprach  Friedrich  Wilhelm,  daß  sogleich  nach  solchem  Los-1)

  a.  a.  O.  S.  36.  —  2)  Förster:  Friedr.  Wilb.  I.  Bd.  II.  Urkundbuch
53.  ff.  —  3)  a.  a.  O.  S.  60.