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nur  das  Reich  in  Ruhe  bleibe.  Aber  er  bat,  daß  man  ihn  fortan
nicht  geringer  tractiren  wolle,  als  andere  Könige  und  ihm  manierlicher
  schreiben  möge  als  zuvor.

Hier  schlug  abermals  die  Doppelstellung  herdurch.  Friedrich
Wilhelm,  der  im  deutschen  Reiche  nicht  König,  sondern  Markgraf
und  Kurfürst  von  Brandenburg  war,  der  als  solcher  dem  Kaiser
und  dem  Reiche  den  Eid  der  Treue  schwor,  wollte  im  Reich  behandelt
  sein,  wie  ein  souveräner  König.  Wenn  auch  in  seinem
Kopfe  diese  Vorstellungen  sich  kreuzten  und  wirr  durch  einander
liefen:  wie  durfte  ein  Gleiches  erwartet  werden  von  richterlichen
und  anderen  Behörden,  wo  die  Form  mit  dem  Wesen  so  innig
verwachsen  ist,  wo  die  Form  damals  häufig  an  die  Stelle  des
letzteren  zu  treten  schien?  Aber  Friedrich  Wilhelm  ging  so  weit
auf  dieser  Bahn,  daß  er  das  ehemalige  Herzogthum  Preußen  mit
England  gleichzustellen  suchte.)  Man  wolle  ihn  doch  als  König
von  Preußen  nicht  geringer  behandeln,  verlangte  er,  als  die  Krone
England.  Er  könne  dem  durchlauchtigen  Kaiserhause  hoffentlich
eben  so  gute  und  noch  bessere  Dienste  thun,  als  England  erweise.
Und  wenn  es  nur  endlich,  sagte  dieser  neue  König,  der  eben  die
letzten  Reste  der  einstigen  Kriegsflotte  seines  Großvaters  verkauft
hatte,  wenn  es  nur  endlich  auf  Schiffe  und  Flotten  ankäme,
würden  sich  bei  ihm  auch  Mittel  finden  dergleichen  anzuschaffen.
Ob  Friedrich  Wilhelm  nach  seiner  Knabenzeit  jemals  wieder  in
die  Lage  gekommen  ein  Kriegsschiff  zu  sehen,  wissen  wir  nicht  anzugeben.


Prinz  Eugen  bemüht  sich  diese  Gesinnung  zu  erhalten,  ohne
dem  Kaiser  und  Reiche  etwas  zu  vergeben.  Er  erinnert  den  König,
wie  scharf  die  Wahlbedingung  von  dem  Kaiser  die  Rechtspflege  fordere.
  Er  erinnert  daran,  wie  diese  Gerichtsbarkeit  des  Kaisers  das
hauptsächliche  Band  des  Reiches  sei,  und  wie  die  Meinungen  der

1)  Förster  a.  a.  O.  S.  63.