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bittet  um  Entledigung.  )  Er  versichert,  daß  alle  seine  gemachten
Aussagen  wahr  seien.  Er  behauptet,  daß,  wo  noch  weiterer  Verdacht
  gegen  ihn  sei,  die  Zeit  die  Nichtigkeit  desselben  erweisen
werde.  Er  betheuert,  daß  er  eine  solche  böse  Intention,  wie  gemeint
  werde,  nie  gehabt  habe.  Welches  war  diese  Intention,  die
man  ihm  zur  Laft  legte?  Sie  ist  nicht  zu  erfahren.  Friedrich
selber  hat  als  König  sich  die  Akten  seines  Prozesses  geben  lassen.
und  sie  versiegelt  zurückgestellt.  Dieses  Siegel  ist  seitdem  nicht.
gebrochen.  Nur  so  viel  weiß  man  mit  Sicherheit,  daß  das  Kriegsgericht
  über  den  Prinzen  das  Todesurtheil  sprach,  und  zwar  nach
der  Ansicht  des  —  so  weit  möglich  —  genauesten  Kenners  dieser
Thatsachen,  mit  dreizehn  Stimmen  gegen  zwei.:)  Es  ist  nach  dem
Verhalten  des  Königs  Friedrich  Wilhelm  nicht  daran  zu  zweifeln,
daß  er  das  Todesurtheil  vollziehen  lassen  wollte,  und  daß  es  vollzogen
  sein  würde,  wenn  nicht  eine  wirkfame  Fürbitte  dazwischen
gekommen  wäre.

Diese  Fürbitte  kam  von  dem  deutschen  Kaiser  Karl  VI.

Bereits  am  11.  October  1730,  also  bevor  noch  das  Todesurtheil
  gesprochen  war,  schrieb  Karl  VI.  an  den  König  die  dringende
  Bitte  Gnade  für  Recht  ergehen  zu  lassen.  3)  Der  Kaiser
war  Pathe  zu  dem  Prinzen,  dessen  eigentlicher  Name  Karl  Friedrich
  war.")  „Vielleicht,“  fährt  der  Kaiser  fort,  „ist  der  Kurprinz
von  meiner  Neigung  und  Liebe  gegen  ihn  und  das  gesammte
königliche  Haus  bis  jetzt  nicht  überzengt.  Ich  hoffe,  daß  er  durch
diese  meine  Fürbitte,  die  aus  der  aufrichtigsten  und  liebreichsten
Neigung  hervorgeht,  erkennen  werde,  wie  wahr  und  ernstlich  wohl
ich  es  auch  mit  ihm  meine.  Denn  ich  glaube,  daß  die  Wohlfahrt
beider  Häuser  von  einer  beständigen  innigen  Vertraulichkeit  und.
enger  Freundschaft  meines  Erzhauses  mit  dem  königlichen  Kur-—

  M  —  —

1)  Oeuv.  d.  F.  Tom.  XX  VII.  3.  p.  11.  —  2)  Preuß  a.  a.  O.  I.  43
s.  —  3)  Preuß  I.  440.  —  4)  Preuß  I.  6.  ·