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Glauben  stand,  andererseits  wegen  der  Anklage,  die  er  später  wegen
dieser  Heirath  gegen  den  Kaiser  bei  der  Nachwelt  erhoben  hat.
Es  ist  zunächst  die  Frage,  ob  es  nach  Friedrichs  eigener  Anschauung
  —  denn  nur  diese  kann  ja  in  Frage  kommen,  nicht  etwa
ein  menschliches  und  sittliches  Recht  —  ob  es  in  Friedrichs  Augen
selbst  seinem  Vater  zustand  ohne  Zuthun  des  Sohnes  eine  Frau
für  ihn  zu  wählen  und  Gehorsam  von  ihm  zu  fordern.  Friedrich
hat  später  als  König  in  gleichem  Falle  eben  so  gehandelt,  nicht
etwa  für  einen  Sohn,  den  er  ja  nicht  hatte,  sondern  als  Haupt
des  Hauses  für  seine  anderen  Angehörigen.  Im  Mai  1769  wählt
er  Friederike  von  Hessen-Darmstadt  für  den  Prinzen  von  Preußen
als  Gemahlin.  )  Mithin  war  thatsächlich  nach  Friedrichs  Anschauung
  —  und  nur  von  dieser,  wir  wiederholen  es,  kann  hier  die
Rede  sein  —  auch  der  Vater  völlig  befugt  zu  dieser  Wahl  und  zu
diesem  Gebote  für  seinen  Sohn.  Demgemäß  hatte  der  Prinz  noch
in  derselben  nächtlichen  Stunde,  in  welcher  er  den  Befehl  des
Vaters  erhielt,  an  beide  Eltern  seine  Bereitwilligkeit  zum  Gehorsam
  gemeldet,  freilich  zunächst  nur  in  allgemeinen  Ausdrücken.
Er  beharrt  in  dieser  Bereitwilligkeit;  aber  man  sieht  seinen
Kampf.  Die  einzige  Persönlichkeit,  gegen  die  er  sich  näher  ausläßt,
  ist  Grumbkow,  2)  und  die  Briefe  an  diesen  tragen  mehr  als
andere  den  Stempel  der  Aufrichtigkeit,  wenn  auch  oft  nur  das
Bestreben  diesen  Stempel  darzulegen.  Der  Prinz  hält  die  ihm
bestimmte  Braut  für  dumm.  Dies  ist  das  schwerste  Hindernis.
„Wenn  ich  durch  Gehorsam,“  sagt  der  Prinz,  „mir  die  Gnade  des
Königs  sichern  kann:  so  bin  ich  bereit  alles  zu  thun,  was  in  meiner
Macht  ist.  Aber  ich  verlange,  daß  das  corpus  delicti  bei  der
Großmutter  erzogen  wird.  Denn  ich  will  lieber  cocu  sein,  oder
unter  dem  Reifrocke  meiner  Zukünftigen  dienen,  als  eine  bete  zu

1)  Oeuvres  XXVII.  2  p.  136.  —  2)  Oeuvres  XVI.  p.  37  vom  11.
Febr.  1732.