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gestellt,  angenehm  überrascht  würde.  Aber  nun  meint  er,  die
Prinzessin  habe  sich  sehr  zu  ihrem  Vortheile  verändert.  Je  öfter
man  sie  sieht,  desto  mehr  findet  man  sie  hübsch.

In  dieser  frohen  Hoffnung,  daß  nun  alles  erledigt  sei,  kehrt
Grumbkow  heim  in  seine  Wohnung  und  legt  sich  nieder.  Beim
Erwachen  am  anderen  Morgen  wird  auch  ihm  ein  Brief  des  Prinzen
  überreicht,  vom  selben  Datum,  wie  derjenige  an  den  Vater.
Er  scheint  also  dasselbe  enthalten  zu  müssen,  und  Grumbkow  erbricht
  ihn.  Der  Brief  betrifft  allerdings  denselben  Gegenstand,
die  Heirath  und  die  Prinzessin  von  Braunschweig.  Aber  der  Inhalt
  ist  sehr  verschieden.  #)

„Urtheilen  Sie  selbst,“  schreibt  der  Prinz,  „mein  lieber  General,
  ob  ich  sehr  erfreut  sein  kann  durch  Ihre  Beschreibung  von
dem  abscheulichen  Gegenstande  meiner  Wünsche.  Um  Gotteswillen,
enttäusche  man  den  König!  Möge  er  bedenken,  daß  ich  mich  nicht
verheirathe  für  ihn,  sondern  für  mich.  Sie  können  dem  Herzoge
auf  irgend  eine  Weise  zu  wissen  thun:  was  auch  davon  komme,  ich
will  sie  nicht.  Ich  bin  mein  ganzes  Leben  lang  unglücklich  gewesen,
und  ich  glaube,  daß  es  mein  Schicksal  ist  es  zu  bleiben:  man  muß
sich  gedulden  und  die  Zeit  nehmen,  wie  sie  ist.  Ich  habe  schon
genug  gelitten  für  ein  Verbrechen,  das  man  übertrieben  hat.  Doch
noch  habe  ich  Hülfsquellen:  ein  Pistolenschuß  befreit  mich  von
meinem  Kummer  und  meinem  Leben,  und  der  allgütige  Gott  wird
mich  dafür  nicht  verdammen.“

Der  Kaiser  Karl  VI.  scheint  damals  die  Schritte  seiner  Schwägerin,
  der  Herzogin  von  Braumschweig-Bevern,  für  die  Heirath
misbilligt  zu  haben.  Denn  Friedrich  bricht  in  Lob  für  den  Kaiser
aus.  „Ich  billige  sehr  die  Stafette  des  Kaisers,  durch  welche  er
das  unsinnige  Betragen  seiner  Schwägerin  verwirft.  Wie  lächerlich
  macht  sich  diese  Frau  vor  der  Welt,  und  wie  fällt  das  auf

1)  O.  XV..  41.