53

meldet  er  im  Januar  1733,  „die  Complimente  für  Braunschweig  und
ich  gehe  auf  die  Eberjagd,  um  sie  zu  lernen;  car  entre  Westphalien
et  porc  il  n’y  a  pas  grande  différence.“  Er  spricht  weiter  in
verächtlichen  Ausdrücken  von  seiner  Braut,  und  schließt:  „Um  aber
von  einer  ernsthafteren  Sache  zu  reden  und  die  mich  mehr  interessirt:
  so  versichere  ich  Sie,  mein  sehr  theurer  Freund,  daß  ich
bis  ins  Grab  aufrichtig  Ihnen  zugethan  sein  werde.“

Es  ist  ein  merkwürdiges  Verhältnis  des  Prinzen  zu  dem  General
  Grumbkow.  Jener  betheuert  unablässig  seine  Dankbarkeit.
Er  versichert  abermals  und  abermals  auf  seine  Ehre,  daß  er  es
den  Kindern  des  Generals  vergelten  wolle.  Diese  Dankbarkeit
bezog  sich  allem  Anscheine  nach  auf  die  Geldhülfen,  die  Grumbkow
ihm  zu  Theile  werden  ließ;  denn  es  war  eine  der  übelsten  Seiten
der  übertriebenen  Sparsamkeit  Friedrich  Wilhelms,  daß  seine  Kinder
Mangel  litten  für  Ausgaben,  die  in  ihrer  Stellung  unvermeidlich
waren.  Wenn  der  Prinz  des  Anstandes  wegen  ein  Geschenk  an
seine  Braut  schicken  wollte:  so  mußte  er  selbst  es  erst  von  dem
Vater  erbitten.)  Der  Vater  befiehlt  ihm  im  Januar  1733  einen
Besuch  in  Braunschweig  zu  machen.  Selbst  dazu  erhielt  er  kein
Geld.  Die  Freunde  halfen  aus  und  streckten  vor.  Namentlich  war
es  auch  hier  wieder  Seckendorf;  denn  der  kaiserliche  Hof  war  fortdauernd
  bemüht  die  Zuneigung  des  Prinzen  dadurch  zu  sichern,  daß
man  ihn  persönlich  zur  Dankbarkeit  verpflichtete.  Der  Prinz  kommt
dem  entgegen.  „Ich  will  mich  lieber  an  Sie  wenden,“  sagt  er  zu
Seckendorf,?))  „als  an  einen  Anderen,  weil  ich  Sie  als  meinen
treuesten  Freund  kenne.“  Eben  so  sind  seine  Ausdrücke  voll  Anhänglichkeit
  und  hoher  Verehrung  für  den  Kaiser.  Das  erfreut
Karl  VI.  und  er  läßt  gern  diese  Freude  dem  Prinzen  aussprechen.
„Die  Einigung  und  das  vollkommene  Einverständnis,“  läßt  der
Kaiser  dem  Prinzen  melden,  „zwischen  den  Häusern  Oestreich  und

1)  Oeuv.  XXVIl  3.  p.  71.  —  2)  Oeuvy.  XVI.  p.  80.