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gehabt.  Daraus  könnt  ihr  sehen,  daß  es  nichts  hilft,  wenn  man
sich  für  denselben  auch  sacrifizirt.  So  lange  man  uns  nöthig  hat,
so  lange  flattirt  man.  Sobald  man  aber  glaubt  der  Hülfe  nicht
mehr  zu  gebrauchen,  so  zieht  man  die  Maske  ab,  und  weiß  von
keiner  Erkenntlichkeit.  Die  Betrachtungen,  die  euch  dabei  einfallen
müssen,  können  euch  Gelegenheit  geben  euch  künftig  in  dergleichen
Fällen  zu  hüten“  u.  s.  w.  Damit  schließt  der  König  seinen  Brief.
Dann  fällt  ihm  ein,  daß  er  noch  eine  Klage  gegen  den  Kaiser  habe,
die  er  seinem  Sohne  und  Nachfolger  bei  dieser  Gelegenheit  mittheilen
  müsse.  Es  geschieht.  Er  fügt  hinzu:  „Die  lumpigen  zwei
Monat  Winterquartiergelder  werden  auch  nicht  gezahlet.“

Die  Thatsachen  erledigen  sich  leicht.  Die  10,000  Mann  waren
das  Contingent,  welches  Friedrich  Wilhelm  als  Fürst  des  Reiches
zur  Vertheidigung  desselben  gegen  die  Franzosen  zu  stellen  schuldig
war.  In  Betreff  der  Forderung  der  Gelder  für  Winterquartiere
hatte  der  Kaiser  eine  höhere  Gegenrechnung.')  Demgemäß  zahlte
bald  nachher  nicht  der  Kaiser  an  den  König,  sondern  der  König
an  den  Kaiser.

Wie  dem  aber  auch  sei:  diese  Worte  im  Februar  1236  sind
die  härtesten,  welche  von  Friedrich  Wilhelm  schriftlich  an  seinen
Sohn  gegen  den  Kaiser  gerichtet,  uns  aufbewahrt  sind.  Ein  Vermächtnis
  einer  Feindseligkeit,  eine  Aufforderung  gar  zu  einer  solchen
  scheint  uns  in  denselben  nicht  enthalten  zu  sein.

Fortan  treten  nicht  wieder  bedeutende  politische  Verwickelungen
ein.  Auch  liegt  sonst  nicht  ein  Zeugnis  vor,  daß  in  den  Anschauungen
  Friedrich  Wilhelms  dem  Kaiser  gegenüber  eine  wesentliche
Aenderung  eingetreten  sei.  Er  lebte  fest  in  der  Ueberzeugung,  daß
dem  Kaiser  als  Reichsoberhaupte  die  schuldige  Rücksicht  gebühre,
daß  jedoch  der  Kaiser  als  Haupt  des  Hauses  Oestreich  einer  Vergrößerung
  des  Hauses  Brandenburg  eher  hinderlich  als  förderlich

1)  Förster  II  150.

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