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teresse  gesinnt  sei.  Er  fand  sie  alle  gleich  kalt.  Frankreich  wollte
in  Wahrheit  einen  Streifen  zusichern.  Das  war  zu  wenig,  um
die  Wünsche  eines  ehrgeizigen  jungen  Königs  zu  befriedigen,  der
alles  oder  nichts  wollte.“

Wir  sehen,  Friedrich  II.  fordert  das  ihm  nach  seiner  Behauptung
  Versprochene  nicht  bloß  von  dem  Oberhaupte  des  Reiches,
sondern  auch  von  einer  fremden  Macht.  Er  erkennt  demnach  mittelbar
  an,  daß  das  Versprechen  des  Kaisers,  wenn  dasselbe  dem
Wortlaute  des  Berliner  Vertrages  nach  so  genannt  werden  darf,
ein  sehr  bedingtes  war.  «

„Nun  hatte  Karl  VI.  das  Herzogthum  Berg  nicht  bloß  an
Preußen  verbürgt,  sondern  er  hatte  es  auch  dem  Könige  von  Polen
versprochen.  Er  hatte  ein  ähnliches  Versprechen  dem  Pfalzgrafen
von  Sulzbach  gegeben.“

Wenn  auch  das  was  Friedrich  II.  hier  versprochen  nennt,  nicht
urkundlich  vorliegt:  so  ist  der  ganzen  Sachlage  nach,  ferner  dem
Berliner  Vertrage  gemäß  mit  Sicherheit  anzunehmen,  daß  der
Kaiser  jedem  Versprechen  dieser  Art,  wenn  er  es  gegeben,  seinen
ausdrücklichen  Vorbehalt  als  Oberrichter  des  Reiches,  und  ohne
Nachtheil  der  Rechte  eines  Dritten  hinzugefügt  habe.

„Sollte  man  sich  nun  der  Perfidie  des  Wiener  Hofes  opfern?“
Wo  war  denn  hier  die  Perfidie?  Wo  das  Opfer?

„Sollte  man  sich  mit  dem  Striche  begnügen,  den  Frankreich
versprach?  Oder  sollte  man  die  Waffen  ergreifen,  um  selber  sich
Recht  zu  verschaffen?“

Recht?  Worauf?  Es  ist  von  Berg  die  Rede,  von  nichts
Anderem.

„In  dieser  Krisis“  —

Warum  denn  Krisis?  Alle  Länder  waren  friedlich  und  ruhig.

„entschloß  sich  der  König  sich  aller  Hülfsmittel  zu  bedienen,  um
sich  in  eine  furchtbarere  Stellung  zu  setzen.  Er  führte  es  ohne
Aufschub  aus.“