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Es  waren  diejenigen  des  Rechtes,  der  Ehre  und  der  herkömmlichen
  Politik.

Denn  fassen  wir  hier  noch  einmal  die  Lage  der  Dinge  zusammen.
  Angenommen  selbst,  daß  das  Haus  Hohenzollern  irgend
welche  Ansprüche  gegen  das  Kaiserhaus  hatte:  so  waren  dieselben
dadurch  vergessen,  daß  Friedrich  Wilhelm  ihrer  nie  Erwähnung
gethan,  weder  im  Guten,  noch  im  Bösen,  weder  gegen  den  Kaiser,
noch  gegen  seinen  Nachfolger.  Die  Ansprüche  waren  ferner  förmlich
  und  feierlich  beseitigt  durch  den  geheimen  Berliner  Tractat
vom  Dezember  1728.  Immerhin  mochte  Friedrich  Advokaten  finden,
welche  seine  Ansprüche  juristisch  deduzirten.  Auch  Ludwig  XIV.
hatte  Reunionskammern  gefunden,  welche  bewiesen,  daß  dies  Land
und  jene  Stadt  ihm  rechtlich  zukomme.  Auch  Ludwig  XIV.  hatte
diesen  juristischen  Deductionen  durch  die  Gewalt  zu  rechtlicher  Anerkennung
  verholfen.  Waren  sie  darum  ein  Recht  geworden?

Es  gibt  Ansprüche,  welche  trotz  Friedensverträge  und  Tractaten
  nie  verjähren.  Ein  solcher  Anspruch  ist  derjenige  der  deutschen
  Nation  und  eines  deutschen  Reiches,  wenn  es  wäre,  daß  die
Länder  deutscher  Zunge,  welche  fremde  Gewalt  der  eigenen  Schwäche
abgetrotzt,  wieder  herzugebracht  werden  müssen.  Ein  solcher  Anspruch
  verjährt  nicht,  weil  er  lebendig  bleibt  in  der  Nation.  Nicht
also  stand  die  Sache  mit  Friedrich  II.  Von  allen  Unterthanen,
welche  ihm  gehorchten,  von  allen  denen,  welche  er  die  nation
Prussienne  nennt,  war  außer  einem  juristischen  Professor  zu  Frankfurt
  a/O.  vielleicht  auch  nicht  Einem  bekannt,  daß  dies  Haus  Hohenzollern
  Ansprüche  auf  einige  Fürstenthümer  in  Schlesien  habe,  vielweniger
  durften  sie  ahnen,  daß  jemals  ihr  Fürst  und  Landesherr
sie  in  einen  blutigen  Krieg  stürzen  werde,  um  diese  Ansprüche,  die
er  auf  gütlichem  Wege  nicht  hatte  erheben  wollen,  mit  Gewalt  zu
ertrotzen.  Nur  zwei  seiner  Unterthanen  hatte  dieser  neue  König
zu  Rathe  gezogen  über  sein  längst  beschlossenes  Vorhaben,  weil  er
von  diesen  beiden  die  Billigung  zu  erlangen  hoffte.  Diese  beiden