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durfte  es  dieser  Vertheidigung?  Jordan  erwiedert  ihm,  daß  über  seinen
Losbruch  gegen  das  Haus  Oestreich  Jedermann  erschrocken  gewesen  sei.
Er  erwiedert  ihm  weiter,  daß  der  Brief,  der  den  Treubruch  gegen
Frankreich  und  den  Kaiser  Karl  VII.  entschuldige,  verdiene  in  Erz
gegraben  zu  werden.)  Er  ist  der  Meinung,  daß  auch  der  strengste
Casuist  den  Gründen  des  Königs  nicht  etwas  Vernünftiges  entgegen
  setzen  könne.  Aber  Jordan  hat  dies  Mal  einen  festen  Halt
hinter  sich.  Das  Volk  freut  sich  über  den  Frieden,  vorzüglich  aber
darüber,  daß  die  Plane  der  Franzosen  vereitelt  sind.  Hierüber,
sagt  Jordan,  spricht  man  nur  aus  einem  Munde.

Freilich,  so  dachten  die  Unterthanen  des  Königs,  in  denen  das
deutsche  Nationalgefühl  sich  regte  gegen  das  schmähliche  Hereinziehen
  der  Franzosen  in  das  Reich.  Wir  haben  schon  angedeutet,
daß  die  Gedanken  des  Königs  auch  dies  Mal  wieder  anders  waren,
als  diejenigen  seines  Volkes.  Indem  er  öffentlich  das  Bündnis
mit  den  Franzosen  aufgab,  war  es  seine  Absicht  ihnen  heimlich
nach  Kräften  nützlich  zu  sein.

Die  Gelegenheit  kam  sehr  bald.  Georg  II.  von  England  und
Hannover  wurde  eifriger  für  Maria  Theresia.  Er  wollte  seine
Truppen  aus  Flandern  ins  Reich  führen,  um  mit  den  Oestreichern
vereint  die  Franzosen  aus  Deutschland  zu  schlagen.  Das  erschien
sehr  gefährlich.  Friedrich  II.  drohte?)  in  Hannover  einzufallen,
wenn  Georg  wagen  würde  ohne  Einwilligung  der  deutschen  Reichsstände
  fremde  Truppen  auf  deutschen  Boden  zu  führen.  Derselbe
deutsche  Reichsfürst  drohte  dies,  der  die  Franzosen  auf  deutschem
Boden  willkommen  geheißen,  mit  ihnen  sich  verbündet  hattel!  Er
drohte  es  einem  Fürsten,  dessen  Heer  zu  zwei  Dritteln  aus  Deutschen
  bestand,  der  dies  Heer  anwenden  wollte  zur  Säuberung  des
Reichsbodens  von  dem  Erbfeinde!  Solche  Dinge  mochten  doch

1)  Der  Brief  Jordans  im  Mai  1742.  —  2)  Oeuv.  II.  bist  d.  m.
temps.  p.  140.