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Sie  unterrichteten  das  Heer  ihrer  Königin  über  alles.  Die  Preußen
erfuhren  nichts.  Ihre  Lage  ward  gefährlich,  und  der  König  entschloß
  sich  mit  Verlust  Böhmen  zu  räumen.  Für  dies  Mal  war
der  Eroberungszug  gescheitert.  Dieses  große  Heer,  sagt  der  König,
welches  Böhmen  verschlingen  und  selbst  Oestreich  überschwemmen
sollte,  hatte  das  Schicksal  der  Armada  Philipps  II.)

Und  dachten  etwa  die  Deutschen  anders  als  die  Böhmen?
Der  Philosoph  Jordan  konnte  es  sich  gar  nicht  erklären,  wie  es
doch  komme,  daß  die  Berichte  der  Zeitungen  niemals  günstig
„für  uns“  seien.  Der  König  war  sehr  empfindlich  gegen  den  Tadel,
der  ihm  von  dieser  Seite  kam.  Seine  geliebte  Schwester,  die
Markgräfin  von  Baireuth,  beging  damals  gegen  ihn  das  Versehen
eine  Hofdame  zu  verheirathen  ohne  seine  Einwilligung,  und  gar
an  einen  Oestreicher.:)  Die  Fürstin  hatte  dazu  den  sehr  persönlichen
Grund,  daß  sie  einen  Libeshandel  zwischen  ihrem  Gemahle  und
dieser  Dame  abschneiden  wollte.  Aber  der  Bruder  nahm  es
ihr  sehr  übel.  Dazu  kam  der  Verdruß  über  eine  Zeitung  in
Erlangen.  „Ich  weiß  nicht,“  sagt  der  König,  „wie  ich  die  Ungnade
dieses  Zeitungsschreibers  verdient  habe;  aber  ich  weiß  wohl,  daß
ich  in  meinem  Lande  so  nicht  über  meine  Verwandte  würde  reden
lassen.  Dieser  Zeitungsschreiber  wagt  es  unverschämt  gekrönte
Häupter  zu  beleidigen.“  Der  König  berührt  die  Sache  in  jedem
Briefe.  Die  Markgräfiu  gibt  so  weit  nach,  daß  sie  den  armen
Redacteur  einsperren  läßt.  ))  Desungeachtet  wächst  die  Spannung.
Indem  der  König  seiner  Schwester  später  ihre  beiden  Vergehen
wider  ihn  vorhält,  klagt  er  sie  an,  daß  sie  diesen  Zeitungsschreiber,
anstatt  ihn  zu  bestrafen,  habe  entrinnen  lassen.

Also  allerdings  hatte  die  Markgräfin  gehandelt,  und  dies
führt  uns  auf  den  Kern  der  Sache.  Die  Markgräfin  nicht  minder,

1)  Oeuv.  III.  75.  —  2)  Oeuv.  XXVII.  1.  p.  129.  —  3)  a.  a.  O  142.