137

auf.  Friedrich  ist  darüber  sehr  erstaunt.  „Es  ist  seltsam,  „meint
er,  „daß  bei  dem  Stolze  und  dem  Despotismus,  mit  welchem  dies
Haus  von  jeher  Deutschland  beherrscht  hat,  sich  noch  so  niedrige
Sclaven  finden  konnten,  die  sich  einem  solchen  Joche  freiwillig
unterwarfen  und  dennoch  war  die  große  Mehrheit  so  gesinnt.“
Ob  sie  nicht  einen  anderen  Grund  hatte?  Vielleicht  war  eben  so
wirksam  wie  die  alte  Anhänglichkeit  an  Oestreich  der  Trieb  der
Selbfterhaltung  gegen  die  Uebergriffe  des  Preußenkönigs.  Er  hatte
bis  dahin  kein  Recht  des  Reiches  und  keine  Verträge  geachtet.  Er
hatte  es  verletzt  gegenüber  dem  Mächtigen.  Wessen  hatten  sich  die
Kleinen,  die  Schwachen  von  ihm  zu  versehen?  Nur  im  Schutze
Oestreichs  durften  sie  ferner  hoffen  auf  Bestand.

Der  Großherzog  Franz  ward  zum  Kaiser  erwählt.

Der  König  Friedrich  dagegen  siegte  im  Felde.  Auch  dabei
freilich  blieb  er  Philosoph.1)  Als  ihm  sein  einstiger  Erzieher
Duhan  Glück  wünschte,  erwiederte  er:  „Mein  lieber  Duhan,  Sie
sind  Philosoph  und  wünschen  mir  Glück  über  eine  gewonnene
Schlacht?  Ich  erkenne  Sie  darin  nicht  wieder.  Ich  habe  geglaubt,
daß  Sie  sich  begnügen  würden  über  die  Grausamkeiten  zu  seufzen,
zu  welchen  meine  Feinde  gegen  sie  selbst  mich  gezwungen  haben.
Für  mich  freue  ich  mich  mein  Land  von  dem  grausamsten  aller
Unglücke  befreit  und  den  Ruf  meiner  Truppen  hergestellt  zu  haben,
dem  die  Feinde  einen  Makel  anhängen  wollten.  Uebrigens  versichere
  ich  Ihnen,  daß  ich  sehr  philosophisch  denke,  und  daß  ich
immer  das  wahre  Wohl  und  Glück  meiner  Völker  im  Auge  habe.
Vorübergehende  Erfolge  dürfen  den  Stolz  eines  Menschen  nicht
blenden.“

In  Wahrheit  war  ungeachtet  der  wiederholten  Siege  seine
Lage  bedrohlich  und  konnte  es  um  so  mehr  werden,  wenn  etwa
der  französische  König  Frieden  mit  Maria  Theresia  schloß  und

1)  Oeuy.  XIII.  p.  287.  14.  Juni  1745.