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komme:  so  leidet  doch  nur  der  Einzelne.  Aber  zu  welchem  Tribunal
  soll  ein  Souverän  seine  Zuflucht  nehmen,  wenn  ein  anderer
Fürst  gegen  ihn  seine  Pflicht  verletzt?“

Friedrich  II.  war  nur  Souverän  im  ehemaligen  Herzogthume
Preußen,  nicht  im  deutschen  Reiche.  Hier  entsprachen  den  Rechten
auch  Pflichten,  von  welchen  erst  Friedrich  sich  entband.  Von  den
deutschen  Reichsfürsten  hatte  keiner  Friedrichs  Rechte  angetastet,  er
dagegen  diejenigen  einer  langen  Reihe.

„Das  Wort  eines  Privatmannes  zieht  nur  das  Unglück  eines
einzigen  Menschen  nach  sich,  dasjenige  der  Souveräne  allgemeines
Unheil  für  ganze  Nationen.  Das  reduzirt  sich  auf  die  Frage:  ist
es  besser,  daß  das  Volk  untergehe,  oder  daß  der  Fürst  sein  Wort
breche?  Wer  wäre  der  Schwachkopf,  der  bei  der  Beantwortung
dieser  Frage  zaudern  dürfte?  Man  sieht  aus  diesen  Fällen,  die
wir  so  eben  darlegen,  daß  man  vor  einem  entscheidenden  Urtheile
über  die  Handlungen  eines  Fürsten  zuvor  beginnen  muß  reiflich
die  Umstände  zu  erwägen,  in  denen  er  sich  befunden  hat,  ferner
das  Benehmen  seiner  Bundesgenossen,  die  Hülfsmittel,  die  er
haben  konnte  oder  nicht,  um  seine  Pflichten  zu  erfüllen.  Denn
wie  wir  es  schon  gesagt  haben:  der  gute.  oder  schlechte  Stand  der
Finanzen  ist  wie  der  Puls  der  Staaten,  die  in  politischen  und
militärischen  Operationen  mehr  Einfluß  haben,  als  man  glaubt
und  weiß.  Die  Menge,  welche  diese  Einzelheiten  nicht  kennt,  urtheilt
  nur  nach  dem  Scheine  und  irrt  sich  mithin  in  ihren  Entscheidungen.
  Die  Klugheit  hindert  dann  sie  zu  enttäuschen;  denn
es  wäre  der  Gipfel  des  Unsinnes  aus  leerer  Eitelkeit  selber  den
schwachen  Stand  des  Staates  zu  enthüllen.  Die  Feinde,  über
eine  solche  Entdeckung  erfreut,  würden  nicht  verfehlen  davon  Gebrauch
  zu  machen.  Demnach  verlangt  es  die  Klugheit,  daß  man
der  Menge  die  Freiheit  ihrer  verwegenen  Meinungen  belasse,  und
daß  man  da,  wo  man  sein  Leben  nicht  rechtfertigen  kann,  ohne
das  Interesse  des  Staates  zu  compromittiren,  sich  damit  begnüge