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nicht  zum  Eroberungskriege.  Und  freilich,  das  eben  war  der  Kern
der  Sache.

Wir  haben  dies  Heerwesen  in  kurzen  Zügen  zu  stizziren.

Friedrich  Wilhelm  schrieb  vor,  daß  die  Zahl  der  Ausländer
in  seinem  Heere  auf  zwei  Drittel  desselben  zu  bringen  sei.  )  Das
Verhältnis  ist  nie  erreicht.  Die  Inländer  waren  immer  die  Mehrzahl.
  Es  war  den  Regimentern  überlassen  so  viele  junge  Leute
aus  dem  Inlande  anzunehmen,  als  nur  immer  sich  willig  finden
lassen  wollten.:)  Mit  diesem  Willigfinden  hatte  es  freilich  eine
eigene  Bewandtnis.  Die  Hauptleute  der  Compagnien  nahmen  zu
Soldaten,  wen  sie  wollten  und  wann  sie  wollten.  Sie  verabschiedeten
  nach  Gutdünken  und  wer  nicht  verabschiedet  war,  durfte  ohne
ihre  Erlaubnis  nicht  heirathen.  Der  Soldatenstand  war  Herr.
England  hatte  je  zuweilen  seinen  Preßgang;  aber  der  Ruhige,  der
Friedliche,  der  innerhalb  seiner  Mauern  blieb,  war  davor  sicher.
In  den  Ländern  Friedrich  Wilhelms  war  keine  Sicherheit,  zu  keiner
Zeit  und  an  keinem  Orte.  Das  ganze  Land  stand  den  Obersten
und  Hauptleuten  offen.  Von  einer  Gleichheit  im  Tragen  der  Last
war  keine  Rede.  Es  kam  vor,  daß  ein  besonderes  Dorf  alle  seine
junge  Mannschaft  hergegeben  hatte,  ein  anderes  keinen  einzigen.
Dieser  Mangel  war  zu  augenfällig,  und  Friedrich  Wilhelm  machte
deshalb  1733  die  Cantonaleinrichtung,  welche  jedem  Regimente
Infanterie  5000  Feuerstellen  zuwies,  der  Cavallerie  je  1800.

Diese  Einrichtung  blieb  unter  Friedrich  II.;  aber  der  Inhalt
der  Verordnung  wurde  nie  bekannt.  Es  sollten  manche  Unterthanen
  von  der  Aushebung  frei  sein;  aber  diese  Freihcit  war  vielfacher
  Ausdeutung  fähig,  und  die  Entscheidung  stand  allein  bei  dem
interessirten  Theile,  beim  Militär.  Die  Civilbehörde  wirkte  weder
mit,  noch  erhielt  sie  Kenntnis  dessen  was  geschah.  Jedes  Regiment
  schickte  jährlich  einen  Offizier  mit  einigen  Unteroffizieren  in

1)  Dohm  IV.  281.  —  2)  Mirabeau  u.  Mauvillon  IV.  69.