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den  ihm  zugewiesenen  Canton,  und  ließ  durch  sie  Listen  halten  über
die  neugeborenen  Knaben.  Den  Eltern  ward  die  Verbindlichkeit
auferlegt  zur  rechten  Zeit  den  Knaben  zu  stellen,  und  zum  Zeichen
dessen  ward  eine  rothe  Binde  gegeben.  Mit  Furcht  und  Bangen
sahen  die  Eltern  ihre  Kinder  mit  gesunden,  kräftigen  Gliedern  herheran
  wachsen.  Die  zum  Kriegsdienste  verpflichteten  Unterthanen
wurden  von  dem  Soldateneide  an,  der  nach  der  Confirmation  statt
fand,  der  Aufsicht  ihrer  bürgerlichen  Obrigkeit  entzogen.  Was  auch
ein  solcher,  der  fortan  Enrolirter  hieß,  thun  mochte:  er  konnte  nur
noch  vor  dem  Gerichte  seines  Regimentes  in  Anspruch  genommen
werden.  Dieses  war  oft  sehr  fern.  Deshalb  waren  die  friedlichen
Einwohner  allen  möglichen  Plackereien  ausgesetzt.  Ein  Enrolirter
durfte  ohne  Erlaubnis  seines  Regimentes  sich  nicht  von  seinem
Orte  entfernen,  kein  Gewerbe  beginnen,  besonders  nicht  heirathen,
keinen  Hausstand  anfangen.  Deshalb  war  der  gesunde  Theil  der
Bevölkerung  in  völliger  Sklaverei  der  Regiments-Obersten  und
Hauptleute.  Der  Erfolg  des  Canton-Reglements  war  nur  der,
daß  den  Streitigkeiten  der  Regimenter  unter  einander  abgeholfen
wurde.  Der  Zustand  der  Menschen  wurde  darum  nicht  besser;
denn  das  Regiment  war  in  seinem  Cantone  keiner  Art  von  Controlle
  unterworfen.  Junge  Leute  von  jedem  Stande  und  Vermögen,
  Familienväter  und  Männer  in  geistlichen  und  weltlichen
Aemtern  sind  mit  List  und  Gewalt  des  Nachts  heimlich  aus  ihren
Betten  geholt.  Viele  haben  mehre  Jahre,  andere  bis  zum  hohen
Alter,  andere  wieder  bis  zum  Tode,  den  Kummer  und  Krankheit
beschleunigten,  in  diesem  Stande  zubringen  müssen.  Viele  dagegen
entwichen  heimlich,  und  ließen  lieber  alles  im  Stiche.

Dies  konnte  da  geschehen,  wo  die  Grenze  nahe  war.  Allein
aus  dem  Kreise  Neisse  1)  in  Schlesien  entwichen  in  den  7  Jahren
von  1742—  1749  272  junge  Bursche  nach  Oestreich,  um  dort

1)  Preuß:  Urkundenbuch  Thl.  I.  159.