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Willkür  war  niemals  und  nirgends  Schutz  und  Sicherheit.  Die
westfälischen  Provinzen  waren  dem  Versprechen  und  Worte  des
Königs  gemäß  cantonfrei,  weil  er  die  Menschen  von  dort  nicht
geeignet  zum  Militärdienste  hielt.  Deshalb  ist  es  von  dort  aus
wohl  einmal  vorgekommen,  daß  die  Civil-Obrigkeiten  es  wagten
gegen  die  Willkür  der  Generale  und  Obersten  für  die  Unglücklichen
ein  Fürwort  einzulegen.  Sie  fuhren  nicht  gut  dabei.  Der  General
  Wolfersdorf  ließ  von  Hamm  aus  einen  Einwohner  aus  dem
Klevischen  aufheben.  Die  Kammer  zu  Kleve  wagte  eine  Vorstellung
beim  Könige.  Sie  erhielt  zur  Antwort,  daß  sie  sich  in  ihren
Schranken  zu  halten  habe,  mit  der  Drohung  der  Entlassung  derjenigen
  Mitglieder,  welche  sich  wieder  mit  Militärsachen  befassen
würden.“)

Mit  noch  größerem  Eifer  suchte  man  der  Ausländer  habhaft
zu  werden.  )  Sie  hatten  zehn  Monate  Urlaub  und  während  dieser
Zeit  fiel  ihr  Sold  an  die  Hauptleute,  welche  dafür  die  Werbung
im  Auslande  zu  bezahlen  hatten.  Je  mehr  Ausländer  man  hatte,
desto  vortheilhafter  war  es.  Wo  es  ging,  wählte  man  den  kürzesten
  Weg.  Deshalb  wurden  die  Durchreisenden  angehalten,  andere
mit  Gewalt  oder  List  über  die  Grenze  gelockt.  Auch  hierin  zeichnete
  sich  jener  General  Wolfersdorf  in  Hamm  aus.  Er  holte
nicht  bloß  kölnische  und  münsterische  Unterthanen  aus  den  fremden
Gebieten  auf.  Als  einmal  der  Kurfürst  von  Köln  durch  Hamm
reiste,  fiel  Wolfersdorf  über  das  Gefolge  desselben  her  und  suchte
sich  einige  Leute  für  seine  Truppen  aus.  Alle  Beschwerden  waren
umsonst.  Man  hat  hier  gesagt:?)  es  sei  wahrscheinlich,  daß  dies
Verfahren  nie  zur  Kenntnis  des  Königs  gekommen  sei,  weil  er  es
sonst  misbilligt  und  geahndet  haben  würde.  Die  Annahme  ist  seltsam.
  Es  ist  vielmehr  sehr  unwahrscheinlich,  daß  ein  Kurfürst  des
Reiches  über  eine  solche  Behandlung  anderswo  geklagt  habe,  als

1)  Preuß:  Urkundenbuch  III.  282.  —  2)  Dohm  IV.  294.  —  3)  Dohm  I.  313.