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bei  dem  Mitkurfürsten  selbst,  von  dessen  Dienern  er  sie  erlitt,  und
vielleicht  beim  Reichstage  und  dem  Kaiser.

Es  ist  in  Wahrheit  von  Friedrich  II.  ebenso  wenig  wie  von
seinem  Vater  bekannt,  daß  er  jemals  die  Uebergriffe  seiner  Offiziere
  auf  fremdes  Gebiet  und  fremde  Menschen  grundsätzlich  misbilligt
  oder  wohl  gar  bestraft  habe.  Allerdings  kamen  Misbilligungen
  vor,  aber  aus  politischen  Gründen.  Die  Truppen  des
Generals  Anhalt  brachen  1746  nächtlich  in  das  Dorf  Arendorf  in
Köthen  ein,  holten  die  Söhne  des  Geistlichen  und  den  Bruder  eines
Gastwirthes  heraus.  Der  König  misbilligte  es,  weil  bei  den  Conjuncturen
  im  Reiche  dies  hitzige  und  gewaltsame  Verfahren  ihm
nachtheilig  sei,  indem  dadurch  die  fürstlichen  Höfe  von  ihm  und
seinem  Interesse  entfernt  und  zu  vielem  schädlichen  Geschrei  bewegt
werden  müssen.  )

Durch  solche  Mittel  im  In=  und  Auslande  kam  das  preußische
Heer  zusammen,  und  konnte  mithin  der  Natur  der  Sache  nach  nur
zusammengehalten  werden  durch  die  strengste  Ueberwachung  und
durch  barbarische  Strafen.  Die  Soldaten  waren  getheilt  in  Vertraute,
  halb  Vertraute  und  Unsichere,  die  von  jenen  überwacht
wurden.  Ein  sehr  geeignetes  Mittel  war  den  Unsicheren  während
der  Nacht  die  Kleider  vom  Bette  wegzunehmen.  Die  Unsicheren  in
den  Garnisonstädten  erhielten  nicht  die  Erlaubnis  aus  den  Thoren
zu  gehen.:)  Am  schlimmsten  stand  es  mit  der  Garde  in  Potsdam.
Dort  herrschte  der  strengste  Zwang  und  die  größte  Einförmigkeit
des  Dienstes.  Manche  Soldaten  kamen  oft  in  Jahren  nicht  aus
den  Thoren  von  Potsdam.  Dort  auch  durfte  keiner  heirathen,
was  Friedrich  sonst  den  Soldaten  gern  und  leicht  gestattete.  Deshalb
  waren  in  Potsdam  Ausschweifungen  aller  Art  herrschend,
und  in  keinem  Regimente  der  Selbstmord  so  häufig,  wie  in
Potsdam.

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1)  Preuß:  Urkundenbuch  III.  23.  —  2)  Dohm  IV.  334.