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war  ihm  der  erste  und  wichtigste  im  Staate,  ja  man  dürfte  seine
Ansicht  noch  stärker  ausdrücken.  Wir  haben  diese  darzulegen  nach
dem  Urtheile  eines  Mannes,  der  den  König  genau  und  persönlich
kannte  und  ihn  hoch  verehrte.  )

Der  König  hatte  von  der  Mehrheit  der  Menschen  und  ihrer
Moralität  eine  sehr  übele  Meinung  und  gab  dies  oft  sehr  deutlich
  zu  erkennen.  Er  war  der  Ansicht,  daß  bei  den  meisten  Menschen
  unwürdige  Leidenschaften,  besonders  grobe  Selbstsucht  die
Haupttriebfedern  ihrer  Handlungen  seien,  und  daß  ihre  Klugheit
nur  darin  bestehe  ihre  Laster  zu  verbergen.  Vorzüglich  glaubte  er,
daß  die  meisten  Menschen  diejenigen  Vergehen  und  Laster,  zu  welchen
  sie  durch  ihre  äußere  Lage  am  ehesten  versucht  werden,  auch
wirklich  an  sich  tragen.  Erfuhr  er  also  den  Stand  und  das  Gewerbe
  eines  Menschen:  so  war  sein  Urtheil  auch  ohne  weitere
Beweise  alsbald  fertig,  und  er  war  sehr  geneigt,  besonders  wenn
er  mit  großen  Angelegenheiten  beschäftigt,  zu  näheren  Untersuchungen
  nicht  Zeit  hatte,  die  Menschen  klassenweise  zu  beurtheilen
und  sie  nach  solchem  Urtheile  zu  behandeln.  So  waren  ihm  alle
Hofleute  eitle,  nur  mit  Kleinigkeiten  beschäftigte  Menschen.  Die
Gelehrten  waren  ihm  Pedanten,  die  Gutsbesitzer  harte  Unterdrücker
  ihrer  Unterthanen,  die  Geistlichen  entweder  Dummköpfe
oder  Heuchler,  die  Juristen  gewinnsüchtige  Rechtsverdreher,  die
Cameralisten  eigennützige  nur  auf  den  Vortheil  bedachte  Plusmacher,
  die  Aerzte  unwissende  Prahler,  die  Kaufleute  Wucherer
und  Betrüger.  Nur  bei  einem  einzigen  Stande  beging  der  König
diese  Ungerechtigkeit  nicht:  beim  Militär,  genauer  gesagt,  bei  den
Offizieren.  Hier  trat  vielmehr  das  entgegen  gesetzte  Verfahren
ein.  Es  konnte,  wie  sich  von  selbst  versteht,  seiner  Beobachtung
nicht  entgangen  sein,  daß  auch  diesem  Stande,  so  wohl  wie  jedem
anderen  gewisse  Fehler  eigenthümlich  sind,  weil  in  den  äußeren

1)  Dohm  IV.  435.