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Verhältnissen  die  Veranlassungen  zur  Ausbildung  dieser  Fehler  am
häufigsten  vorkommen.  Aber  der  König  war  nicht  geneigt  bei  den
Einzelnen  des  Standes,  von  denen  er  noch  gar  nichts  wußte,  diese
Fehler  als  wirklich  vorhanden  anzunehmen,  sondern  er  dachte  vielmehr
  von  Jedem,  der  sich  freiwillig  dem  Militär  widmete,  oder
von  jedem  Offiziere,  der  einige  Jahre  gedient  hatte,  immer  das
Beste,  und  setzte  ohne  irgend  etwas  von  ihnen  zu  wissen,  bei  den
Einzelnen  die  Tugenden  voraus,  zu  deren  Ausbildung  der  Militärstand
  eher  als  mancher  andere  geeignet  erscheint:  Ehrliebe,  Muth
und  Tapferkeit.

Den  auffälligsten  Beleg  für  diese  Ansicht  eines  Mannes,
welcher  dem  Könige  mit  lebhafter  Anhänglichkeit  zugethan  war,
bietet  das  Benehmen  Friedrichs  II.  in  dem  Prozesse  des  Müllers
Arnold.  Es  ist  bekannt,  wie  das  ganze  Unheil  dieser  Sache  daher
rührte,  daß  sich  der  König  durch  einen  irrigen  Bericht  eines  Obersten
  hatte  misleiten  lassen.  Man  weiß  ferner,  wie  der  Minister
Zedlitz  in  dieser  Angelegenheit  sich  ehrenhaft  benahm.  1)  Nachdem
längst  der  König  eigenmächtig  und  gewaltthätig  gegen  die  Richter
vorgegangen  war,  deren  Vorfahren  später  Friedrich  Wilhelm  II.
auf  eine  für  ihn  selbst  so  ehrenvolle  Weise  rechtfertigen  ließ,  weigerte
  sich  der  Minister  Zedlitz:  ein  Urtheil  im  Sinne  des  Königs
zu  verfassen.  2)  Friedrich  dagegen  erklärte  ihm:  „Das  Federzeug
versteht  nichts.  Wenn  Soldaten  etwas  untersuchen  und  dazu  Befehl
  kriegen:  so  gehen  sie  gerade  durch  und  auf  den  Grund  der
Sache,  und  da  wissen  sie  denn  immer  einen  Haufen  daran  auszusetzen.
  Allein  Ihr  könnt  dessen  nur  gewis  sein,  daß  ich  einem
ehrlichen  Offizier,  der  Ehre  im  Leibe  hat,  mehr  glaube,  als  allen
euren  Advokaten  und  Rechten.  Wenn  Ihr  nicht  nach  meiner  Ordre
wollt,  so  nehme  ich  einen  Anderen.“

Der  Offizierstand  war  der  erste,  oder  um  es  richtiger  zu  sagen,

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1)  Prcuß:  Urkundenbuch  III.  490.  —  2)  a.  a.  O.  519.