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hoch  erhaben  über  die  misera  contribuens  plebs.  Man  hat  oft
Verwunderung  geäußert,  daß  Friedrich  nichts  gethan,  um  die  Lage
des  wichtigsten  aller  Berufsstände,  des  Landmannes,  zu  verbessern.
Der  Grund  liegt  doch  wohl  nicht  fern.  Die  Erleichterung  des
Landmannes,  die  Entfesselung  seiner  Thätigkeit  hätte  in  sehr  vieler
Beziehung  einen  Nachtheil  in  den  Besitzverhältnissen  des  Adels
nach  sich  geführt.  Wenn  also  auch  jemals,  was  durchaus  unwahrscheinlich
  und  ohne  allen  Beleg  ist,  ein  solcher  Gedanke  des
Aufhörens  der  Erbunterthänigkeit  in  Friedrichs  Seele  gekommen
sein  mag:  so  mußte  derselbe  an  seiner  Rücksicht  für  den  Adel  sofort
  scheitern.

Der  Adel  sollte  conservirt  werden  in  jeder  Beziehung.  Deshalb
  stellte  sich  der  König  dem  Verkaufe  der  Rittergüter  entgegen.
Er  verlangte  in  jedem  einzelnen  Falle  Bericht  an  ihn  selbst,  und
der  Bescheid  lautete  dann  verneinend.  )  Wie  über  das  Eigenthum,
  so  entzog  er  den  Offizieren  auch  die  Verfügung  über  die
eigene  Person.  Er  verweigerte  ihnen  grundsätzlich  die  Heirath
mit  Töchtern  bürgerlichen  Standes,  :)  und  fragte  sie,  ob  sie  denn
bürgerliche  Leute  zu  Offizieren  haben  wollten.  Aber  er  ging  darin
weiter.  Er  gestattete  den  Lieutenants  überhaupt  nicht  zu  heirathen.
  )  Es  war  ihm  das  Liebste,  wenn  alle  Offiziere  unverheirathet
  blieben,  und  es  hat  in  der  That  Regimenter  der  Cavallerie
  gegeben,  mit  nur  unverheiratheten  Offizieren.

Warum  diese  Abneigung?  Sie  könnte  sich  einigermaßen  daraus
  erklären  lassen,  daß  im  Falle  der  Entlassung  oder  Unfähigkeit
kein  Anspruch  auf  Unterhalt  rechtlich  oder  durch  Herkommen  begründet
  war,  sondern  allein  die  Gnade  des  Königs  diesem  oder
jenem  eine  sehr  dürftige  Pension  bewilligte.  Aber  dies  traf  ja
den  ehelosen  Mann  nicht  minder,  als  den  verheiratheten.  Es  lag

1)  Preuß:  Urkundenbuch  I.  114.—  2)  a.  a.  O.  p.  21.  93.  —  3)  Preuß.
I.  425.  Urkundenbuch  III  21.