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haupt  hat  er  sich  in  seinen  Finanzplanen  von  Anfang  bis  zu  Ende  nicht
wesentlich  geändert,  und  es  ist  nur  der  Unterschied,  daß  nach  dem
siebenjährigen  Kriege  dieselben  stärker  hervortreten,  als  zuvor.  Eine
Beförderung  des  Ackerbaues,  die  für  das  Ganze  hätte  ins  Gewicht
fallen  können,  wäre  nur  möglich  gewesen  durch  eine  Hebung,  eine
Entfesselung  des  Bauernstandes.  Wir  haben  gesehen,  wie  er  schon
um  des  Adels  willen  den  Gedanken  einer  solchen  Maßregel,  den
Gedanken  gar  einer  Aufhebung  der  Erbunterthänigkeit  weder  fassen
konnte,  noch  wollte.  Auch  auf  seinen  Domänen  hat  er  für  den
Landmann  nichts  gethan.  1)  Die  Lage  desselben  blieb  wesentlich
dieselbe,  wie  früher,  oder,  um  es  in  diesem  Falle  mit  dem  richtigeren
  Ausdruck  zu  benennen:  sie  ward  durch  die  hinzugefügten
Lasten  drückender  als  je.  Denn  zu  der  Erbunterthänigkeit  trat
noch  der  Druck  des  Militärsystems,  das  wegen  der  immer  steigenden
  Vermehrung  desselben  viel  schwerer  war,  als  unter  seinem
Vater.  Es  kam  dazu  die  unentgeltliche  Grasung  der  Cavalleriepferde
  auf  vier  Monate,  die  Magazinlieferungen  nach  vorgeschriebenen
  Preisen,  der  Vorspanndienst  und  Anderes  dergleichen.  2)  Die
Lage  des  deutschen  Landmannes  in  dem  Theile  von  Deutschland,
welcher  dem  Hause  Hohenzollern  unterthan  war,  ist  nach  aller
Wahrscheinlichkeit  im  Frieden  niemals  vorher  oder  nachher  so  elend
und  so  kläglich  gewesen,  wie  unter  Friedrich  II.

Die  Folgen  traten  sehr  bald  hervor.  Schon  1747  berichtet
der  König,  3)  daß  in  Vorpommern  auf  dem  platten  Lande  durchgehends
  an  Hausleuten  und  Einliegern  ein  großer  Mangel  sei.
Dies  rühre  daher,  weil  in  seinem  Lande  die  Lasten  weit  höher
seien  als  in  Schwedisch-Pommern.  Er  legt  die  hauptsächliche
Schuld  auf  einen  sogenannten  Nebenmodus,  der  bei  der  Contribution
  eingeführt  sei,  und  befiehlt  den  Ständen  mit  der  Domänen=1)

  Dohm  IV.  405.  —  2)  Preuß.  I.  304.  —  3)  Preuß:  Urkundenbuch.
I.  114.  u.  305.