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kammer  auf  das  schleunigste  diese  Sache  zu  erwägen  und  einen
Schluß  zu  fassen.  Denn  der  König  wolle  auf  alle  ersinnliche
Weise  die  Population  seiner  Länder  befördern.

Sind  in  Folge  dessen  die  Lasten  der  Pommern  erleichtert?
Wir  sehen  aus  dem  Befehle  des  Königs  selbst,  daß  er  die  Befugnisse
  der  Stände  und  der  Kammer  sehr  eng  absteckt,  sie  beschränkt
auf  die  Erörterung  der  einzigen  Last,  die  er  Nebenmodus  nennt.
Es  wäre  seltsam,  wenn  die  Pommerschen  Landleute  wegen  einer
einzigen  Nebenlast  ausgewandert  wären.  Indessen  ist  dies  möglich.
Es  ist  ferner  möglich,  daß  damals  nur  in  Pommern  dies  Verhältnis
  statt  fand,  daß  nur  dort  die  Unterthanen  des  Königs
schwerer  gedrückt  waren,  als  diejenigen  der  Nachbarfürsten.

Friedrich  II.  verlangte  von  dem  Landmanne  zweierlei:  richtige
Bezahlung  der  Steuern  an  ihn,  damit  beim  Ausbruche  eines
Krieges  der  Schatz  gefüllt  sei,  und  Erzeugung  möglichst  vieler
Söhne  als  zweites  nicht  minder  nothwendiges  Material  für  den
Krieg.  Darum  war  es  das  Stichwort  seiner  Regierung,  daß  man
Sorge  tragen  müsse  für  die  Population.

Es  ist  merkwürdig,  daß  der  König  Friedrich  II.  ein  Verhältnis
nicht  benutzte,  aus  welchem  er  für  die  Rekrutirung  seines  Heeres
den  größten  Nutzen  hätte  ziehen  können.  Er  gab  namentlich  in
späterer  Zeit  den  Soldaten,  mit  Ausschluß,  wie  sich  von  selbst
versteht,  der  Offiziere,  sehr  bereitwillig  die  Erlaubnis  zum  Heirathen.
  Der  Sold  war  sehr  schmal  bemessen.  Kein  Unteroffizier
vermochte  es  von  demselben  eine  Frau,  geschweige  denn  eine
Familie  mit  zu  ernähren.  Wo  deshalb  ein  solches  Paar  es  nicht
möglich  fand  sich  andere  Erwerbsquellen  zu  eröffnen,  oder  wo
diese  versiegten,  wo  Krankheit  und  Unglücksfälle  über  solche  Menschen
  einbrachen,  da  war  trostlose  Armuth  und  Hunger  das  unausbleibliche
  Loos.  )  Es  bestand  in  Potsdam  ein  Waisenhaus

1)  Dohm  IV.  395.
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