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für  Soldatenkinder,  aber  auch  nur  dies  eine.  Es  gab  unter  den
Offizieren  einige,  die  sich  der  armen  Geschöpfe  annahmen.  Mit
solchem  wahren  Ruhme  wird  z.  B.  der  Generalmajor  von  Scholten
  zu  Treuenbrietzen  genannt.  Auch  der  König  Friedrich  bezeugte
hierüber  sein  Wohlgefallen;  allein  selten,  vielleicht  niemals  hat  er
das  Werk,  welches  die  Menschenliebe  eines  Privatmannes  begonnen,
aus  öffentlichen  Mitteln  bedeutend  unterstützt.  In  den  Städten,
wo  geordnete  Armeneinrichtungen  bestanden,  fielen  die  Militärwaisen
  diesen  zur  Last.  Die  Garnisonarmen  in  der  Stadt  Emden,
wo  nur  ein  schwaches,  niemals  vollzähliges  Bataillon  lag,  verschlangen
  Jahr  aus,  Jahr  ein  ein  Drittheil  der  Armenmittel.  )
Was  aus  den  Unglücklichen  geworden  ist,  die  nicht  eine  Zuflucht
irgend  einer  solchen  Art  fanden,  darüber  schweigt  die  Geschichte,
wie  freilich  über  so  vieles.  Die  Städte  sahen  die  Verlegung  einer
Garnison  dahin  als  ein  Unglück  an,  und  baten  sie  damit  zu  verschonen.
  So  Bielefeld  1766,  Graudenz  177..2)

Population  war  der  Gedanke,  der  das  ganze  Walten  des
Königs  durchdringt.  Je  mehr  Menschen,  desto  mehr  Material  für
den  Krieg.  Der  große  Kurfürst  hatte  sich  hohen  Ruhm  erworben
durch  die  Aufnahme  der  französischen  Refugiés  nach  der  Aufhebung
des  Edikts  von  Nantes.  Friedrich  Wilhelm-  I.  hatte  dem  Großvater
  nachgeeifert  durch  die  Aufnahme  der  Salzburger  Emigranten.
Friedrich  II.  erstrebte  gleichen  Ruhm.  Unbebaute  Strecken  Landes
sollten  urbar  gemacht  werden  durch  Ansetzung  von  Colonisten.
Auch  in  kirchlicher  Bezichung  wollte  Friedrich  II.  seine  Vorfahren
überbieten.  Diese  hatten  die  Flüchtlinge  des  eigenen  Glaubens
aufgenommen.  Friedrich  II.  verkündete  das  viel  gelobte  und  wenig
überlegte  Wort:  „Hier  muß  ein  Jeglicher  nach  seiner  Facon  selig
werden.“  Unter  dieser  Fahne  dessen,  was  man  Gewissensfreiheit

1)  Wlardai  ostfries.  Geschichte  X  277.  —  2)  Preuß:  Urkundenbuch  IV.
101.  I.  27.  p.  59.