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Deutschland  hatte  in  Folge  seiner  politischen  Geschicke  seit
anderthalb  Jahrhunderten  nur  mittelbaren  Antheil  am  Welthandel.
Die  Hamburger  kauften  den  Rohzucker  von  den  Staaten,  welche
Colonien  besaßen,  und  raffinirten  ihn.  Der  Zucker  war  in  Deutschland
  damals  wohlfeil,  und  dennoch  brachte  er  den  Hamburgern
Gewinn.  In  Folge  dessen  bemühte  sich  der  Banquier  Splittgerber
  in  Berlin  um  eine  ähnliche  Fabrik.  Aber  er  wollte  nicht
mit  gleichen  Kräften  concurriren:  es  war  sicherer  auf  einem  anderen
  Wege  zum  Ziele  zu  kommen.  Sein  erster  Schritt  war  den
König  um  ein  ausschließendes  Privilegium  zu  bitten.  Voran  trat
in  allen  solchen  Fällen  der  Grund,  daß  das  Geld  im  Lande  bleiben
müsse.  Wenn  das  Inland  das  Arbeitslohn  verdienen  könne:  warum
solle  man  es  ins  Ausland  schicken?  Dieser  Satz  schlug  bei  dem
Könige  immer  durch,  aber  nicht  so,  daß  er  der  Thätigkeit  des  Fabrikanten
  freien  Lauf  ließ,  sondern  ihm  das  Monopol  gab  für  die
preußischen  Länder.  Die  Folge  war,  daß  fortan  der  Zucker  in
den  preußischen  Ländern  um  zehn  Prozent  theurer  war,  als  im
übrigen  Deutschland,  und  daß  jedem  anderen  Capitalisten  die  Gründung
  einer  ähnlichen  Anstalt  untersagt  ward.  Nur  wer  zuerst  kam,
erhielt  das  Recht,  die  Unterthanen  des  Königs  für  ihren  Verbrauch
in  einer  ihm  mühelosen  Weise  zu  besteuern.  Dazu  trat  der  Nutzen
für  den  Kriegsschatz  des  Königs.  Aber  hier  verfuhr  man  geschickt.
Die  Lasten,  unter  welchen  solche  Privilegien  gegeben  wurden,  blieben
in  der  Regel  geheim.  Die  wenigen  Fälle,  in  denen  sie  offenkundig
wurden,  beweisen  eine  erstaunliche  Höhe.

Die  Geschichte  des  einen  Falles  ist  charakteristisch  für  alle
anderen.  Wer  nur  immer  in  der  rechten  Weise  dem  Könige  die
Möglichkeit  einleuchtend  zu  machen  wußte,  daß  er  mit  diesem,  mit
jenem  Artikel  das  Geld  im  Lande  erhalten  könne,  der  erlangte  ein
Privilegium,  oder  auch  ein  Monopol.  Was  nur  immer  im  Lande
erzeugt  werden  konnte,  dessen  Einfuhr  ward  verboten.  Wo  immer
ein  Rohstoff  innerhalb  des  Landes  schien  verarbeitet  werden  zu