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Ferdinand  II.  mitten  im  dreißigjährigen  Kriege  der  Stadt  Hamburg
  die  Zollfreiheit  auf  der  Elbe  gesichert  und  bestätigt.  Friedrich
  II.  verstand  es  anders,  wie  allerdings  zu  seiner  Zeit  viele
Fürsten,  hauptsächlich  in  Folge  seines  Beispieles.  Seine  Regierung
begann  mit  einem  Verbote  der  Ausfuhr  des  Getreides.  Daß  ein
solches  Verfahren  damals  noch  sehr  auffiel,  sehen  wir  aus  der  Beschwerde,
  die  sein  Schwager,  der  Herzog  Carl  von  Braunschweig
darüber  an  ihn  richtet.)  Friedrich  erwiedert:  es  sei  zuerst  seine
Pflicht  für  seine  Truppen  und  sein  Volk  zu  sorgen.

Erfahrungsmäßig  stockt  nach  dem  Erlasse  eines  Ausfuhrverbotes
  zugleich  die  Einfuhr,  und  die  Preise  steigen.  Diese
Nachtheile,  durch  welche  jeder  mögliche  Vortheil  des  Verbotes
sofort  aufgehoben  wird,  sind  unabwendbar.  Ein  solcher  Rückschlag
  war  jedoch  nicht  die  schlimmste  Folge  von  Friedrichs  Verfahren.
  Das  Verbieten  der  Ausfuhr  erfolgte  unter  ihm  nicht  bloß
im  Falle  der  größten  Noth,  in  welcher  es  viele  wohlmeinende
Fürsten  und  Regierungen  als  eine  Art  Rettungsmittel  ergriffen
haben:  es  war  bei  ihm  eine  habituelle  Krankheit.  Daher  hat  selbst
die  Meinung  entstehen  können,  daß  die  Ausfuhr  überhaupt  verboten
  gewesen  sei.  So  schlimm  war  es  nicht.  Wenn  der  Preis
des  Getreides  in  Berlin  eine  gewisse  Summe  überstieg:  so  erfolgte
  wie  ein  Donnerschlag  von  oben  herab  in  das  friedliche  Getriebe
  der  Menschen  das  Verbot  der  Ausfuhr.  :)  Es  traf  ohne
Unterschied  die  sandige  Kurmark,  wie  das  marschreiche  Ostfriesland.
  Ob  auch  die  Vertreter  dieser  Provinz  dem  Könige  darlegten,
  daß  das  Land  Ueberschuß  habe  an  schweren  Früchten,  dagegen
  selbst  auch  in  günstigen  Jahren  nicht  den  eigenen  Bedarf  an
Brotkorn  erzeuge  und  darum  auf  den  ausgleichenden  Handel  nothwendig
  angewiesen  sei:  das  Alles  konnte  nicht  helfen.  Nach  dem
Systeme  des  Königs  wurden  derartige  Vorstellungen  nur  von
Eigennutz  dictirt.

1)  Oeuv.  XXVII.  p.  41.  —  2)  Dohm  IV.  400.