175

Dieser  Hang  des  Königs  zum  Verbieten  nach  seinem  Sinne
und  nach  seiner  mangelhaften  Kenntnis,  war  das  eigentlich  Verderbliche.
  Indem  die  Kaufleute  niemals  sicher  waren,  daß  nicht
der  König  oder  eine  seiner  Behörden  in  seinem  Sinne  durch  eine
ungeahnte  Maßregel  des  Verbietens  urplötzlich  in  den  Handel  eingriffen
  wie  eine  eiserne  Faust  in  die  Maschen  eines  zarten  Ge—
webes,  konnte  ein  Vertrauen  auf  die  Sicherheit  des  Bestehenden
sich  nicht  begründen.  Weder  ein  Kaufmann  in  den  Ländern  des
Königs  durfte  eine  Unternehmung  wagen,  deren  Chancen  zerstört
werden  konnten  durch  unberechenbare  Mächte,  noch  weniger  durfte
ein  auswärtiger  dem  blinden  Spiele  eines  solchen  Zufalles  Hab
und  Gut  anvertrauen.  Der  Credit  ward  im  Keime  geknickt,  und
einen  eigentlichen  Großhandel  konnte  es  unter  Friedrich  II.  nicht
geben.  4)

Wir  reden  hier  nur  von  der  Zeit  vor  dem  siebenjährigen  Kriege.
Wir  werden  später  zu  erörtern  haben,  wie  die  Dinge  nach  demselben
sich  gestalteten.

Friedrich  hat  zur  Beförderung  des  Handels  innerhalb  seiner
Linder  Canäle  gegraben:  den  Plauenschen  Canal  zwischen  Elbe  und
Havel,  den  Finowschen  zwischen  Havel  und  Oder,  den  Brombergischen
  zwischen  Brahe  und  Netze.  Wir  sagen  zur  Beförderung  des
Handels;  denn  wir  glauben,  daß  es  also  seine  Absicht  und  sein
Zweck  war.  Ob  wirklich  der  Erfolg  dieser  Absicht  ensprach,  ist
eine  andere  Frage.  Der  König  hat  nicht  bloß  die  alten  Zölle  beibehalten:
  er  hat  neue  dazu  auferlegt,  so  z.  B.  1746  den  Zoll  zu
Schwedt,  1747  denjenigen  auf  dem  Finow-Canal,  1748  den  zu
Oderberg.  2)  Sie  sollten  Geld  in  seinen  Schatz  bringen  und  zwar
möglichst  viel;  denn  die  Ameisen  sammeln  im  Sommer,  was  sie
im  Winter  verzehren.  Allein  in  der  Kurmarks)  gab  es  achtund-—



1)  Mirab.  u.  Mauv.  I.  397.  —  2)  a.  a.  O.  HI.  270.  —  3)  a.  a.
O.  p.  240.