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Wilhelm  erwiedert:  „Ich  mache  mir  eine  größere  Ehre  darans
unter  Ihren  Gesetzen  zu  leben,  als  es  der  Ruhm  ist  Ihr  Nachfolger
  sein  zu  können.“  Das  mochte  ihm  selbst  zu  stark  vorkommen.
„Sein  Sie  überzeugt,  mein  Bruder,“  fuhr  er  fort,  „daß  dies  ein
aufrichtiges  Geständnis  ist.“  Ob  der  König,  der  eben  vorher  solche
Worte  Voltaires  seinem  Bruder  hatte  schreiben  mögen,  diese  Versicherung
  glaubte?  Die  Brüder  blieben  einander  möglichst  fern,
und  vermieden  jede  Gelegenheit  einander  nahe  zu  kommen.  So
dauerte  die  Spannung  hin,  bis  sie  in  Folge  eines  wahren  oder
vermeinten  Fehlers  des  Prinzen  im  Beginne  des  fiebenjährigen
Krieges  zum  Ausbruche  kam.

Indessen  war  es  nicht  bloß  der  Argwohn  des  Königs  gegen
den  Thronfolger,  welcher  so  ihn  handeln  ließ.  Dasselbe  Verhältnis
  im  Weseatlichen  findet  statt  gegen  den  jüngeren  Bruder
Heinrich.  Friedrich  schrribt  demselben  1746:1)  „Mein  lieber  Bruder,
Wir  haben  einander  keine  Vorwürfe  zu  machen.  Wir  beweisen
dieselbe  Kälte  gegen  einander,  und  weil  Sie  es  also  wollen:  so  bin
ich  es  zufrieden.“  Sie  leben  dann  sechs  Monate  in  einem  und
demselben  Hause,  ohne  einander  zu  sehen  und  zu  sprechen.  Während
  dieser  Zeit  bittet  Heinrich  schriftlich  um  die  Erlaubnis  zu
einer  militärischen  Reise.  Der  König  schlägt  sie  ab.

Das  Verhältnis  zu  den  anderen  Geschwistern  ist  im  Wesentlichen
  dasselbe.  Man  hat  dasjenige  zu  der  Markgräfin  von  Baireuth
  als  ein  anderes  bezeichnen  wollen.  Allein  die  Feder  der
Markgräfin  hat  in  ihren  Denkwürdigkeiten  sich  anders  ausgesprochen.
Man  hat  gesagt,  daß  diese  Denkwürdigkeiten  wahrscheinlich  zur
Zeit  der  Spannung  zwischen  beiden  Geschwistern  niedergeschrieben
seien.  Immerhin  mag  das  sein.  Aber  warum  denn  hat  die
Markgräfin,  die  noch  lange  Jahre  nach  dieser  Spannung  lebte,
das  einmal  entwerfene  Bild  des  Bruders  weder  gelöscht,  noch

1)  a.  a.  O.  p.  153.