190

Denn  auch  in  dieser  Beziehung  ist  wie  überall  Friedrichs
Regierung  von  einem  wesentlichen  Streben  durchdrungen,  demjenigen
  der  Lösung  von  den  Banden  des  Reiches.  Noch  war  der
Kaiser  kraft  der  Verfassung  des  Reiches  die  Quelle  aller  Gerichtsbarkeit.
  Friedrich  Wilhelm  I.  hatte  es  mit  tiefem  Verdrusse
empfunden,  wenn  er,  der  souveräne  König  in  Preußen,  vor
den  Reichsgerichten  auf  die  Klagen  seiner  deutschen  Unterthanen
Rede  und  Antwort  stehen  sollte.  Er  erlebte  weiter  den  Verdruß,
  daß  er  dort  Unrecht  haben  sollte,  ja  daß  man  gar  Erxecution
  gegen  ihn  erkannte.  Unter  Friedrich  II.  kam  das  nicht
vor.  Seine  Länder  hatten  zum  Theile  das,  was  man  das
Privilegium  de  non  apellando  nannte,  das  heißt  das  Recht
gegen  den  Kurfürsten  und  Markgrafen  bei  den  Reichsgerichten
nicht  klagen  zu  dürfen.  Friedrich  II.  dehnte  dies  Privilegium  in
der  Form  eines  Verbotes  auf  alle  seine  deutschen  Länder  aus.
Er  untersagte  seinen  Unterthanen  sich  an  die  Reichsgerichte  zu
wenden.  Sie  sollten  Recht  nehmen  und  geben  nur  vor  seinen
Behörden.  Wir  sehen,  wie  einer  der  wichtigsten  Grundpfeiler
des  alten  deutschen  Reiches  umgestürzt  wurde  ohne  Lärm  und
Krachen.  Friedrichs  Unterthanen  gehorchten.  Wie  auch  konnten
sie  anders?  Einestheils  war  es  der  eigene  Knechtssinn,  die  Furcht
vor  dem  Könige,  welche  sie  lähmte,  andererseits  lebten  die  einstigen
  mächtigen  Corporationen  der  Stände  nur  noch  als  Schattenbilder
  fort.  Unter  der  langen  Regierung  Friedrichs  gewöhnten
sich  die  Menschen  daran  und  dachten  zuletzt:  es  sei  nie  anders
gewesen.

Dazu  kam  noch  ein  Anderes.  Allsonntäglich  erneuerte  sich  die
Erinnerung  an  das  Band  des  Reiches  und  das  Oberhaupt  desselben
in  dem  deutschen  Volke  durch  das  Gebet,  welches  der  Geistliche  nach
dem  Worte  der  Bibel  für  die  höchste  Obrigkeit  sprach.  Dies  sollte
geändert  werden,  der  Name  des  Kaisers  aus  der  Erinnerung  der
Menschen  verschwinden,  aber  vorsichtig,  damit  nicht  man  dagegen