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politischen  Dualismus  in  Deutschland,  den  erst  Friedrich  II.  geschaffen,
  zurückgetragen  werden  auf  frühere  Zeiten,  die  von  einem
solchen  Dualismus,  von  einer  Nebenstellung  des  Hauses  Hohenzollern
  mit  Habsburg  nichts  wissen  und  nichts  wissen  können,  weil
die  Häupter  des  Hauses  Hohenzollern  selbst  durch  ihr  eigenes  Verhalten
  die  geschichtlich  und  rechtlich  begründete  Unterordnung  darthun.

Nur  eine  andere  Seite  der  Anschaunungen  Friedrichs  vor  dem
siebenjährigen  Kriege  wird  nicht  völlig  mehr  getheilt,  diejenige
nämlich  daß  Frankreich  immer  und  unter  allen  Umständen  die
sichere  Stütze  für  den  Ehrgeiz  des  Hauses  Hohenzollern  sein  werde.
Wir  werden  ersehen,  wie  Friedrich  II.  selbst  zuerst  darüber  enttäuscht
  wurde.  Damals  aber  ging  sein  Vertrauen  auf  diese  Macht
so  weit,  daß  er  sogar  den  König  Ludwig  XV.  in  Ausdrücken  feierte,
die  vielleicht  selbst  eines  Franzosen  damaliger  Zeit  unwürdig  sein
dürften.  Die  Herzogin  von  Chateauroux  empfand  ihre  Verweisung
vom  Hofe  so  übel,  daß  sie  davon  krank  ward.  Ludwig  XV.  wollte
sie  wieder  haben:  er  knüpfte  Unterhandlungen  an.  Unterdessen
starb  diese  Person.  „Kein  Sakrament,“  sagt  der  preußische  König,
„hat  wohl  jemals  mehr  Gewissensbisse  erzeugt,  als  dasjenige,
welches  Ludwig  XV.  zu  Metz  von  dem  Bischofe  von  Seissons
empfangen.  Er  warf  sich  selbst  den  Tod  einer  von  ihm  so  innig
geliebten  Person  vor.  Unerfüllbare  Sehnsucht  und  vergeblicher
Kummer  erschütterten  sein  Gemüth  so  sehr,  daß  er  sich  für  einige
Zeit  von  der  Welt  zurückzog.  Diese  Krankheit  des  Königs  erwarb
ihm  die  süßeste  Genugthuung,  welche  nur  ein  Fürst  erlangen  kann:
er  erhielt  damals  den  Namen  Ludwig  der  Vielgeliebte,  eine  Benennung,
  welche  mehr  werth  ist,  als  die  Beinamen  des  Heiligen
und  des  Großen,  welche  nur  die  Schmeichelei  und  selten  die  Wahrheit
  den  Königen  beilegt.“!1)

Also  der  König  Friedrich  II.  Er  hat  offenbar  nicht  völlig  Unrecht.

1)  Oeuv.  III.  chap.  2.