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duite  politique.  )  Er  hält  es  für  nöthig,  wie  er  sagt,  sich  seinem
Volke  gegenüber  zu  vertheidigen.  Warum  trat  wohl  damals  erst,
nach  der  Schlacht  von  Kollin,  die  Erkenntnis  dieser  Nothwendigkeit
an  ihn?  Einen  Ausdruck  irgend  welcher  öffentlicher  Meinung,  die
dazu  ihn  bewegen  konnte,  gab  es  in  seinem  Lande  nicht.  Ob
außer  seinen  Brüdern,  die  allerdings  ihre  Meinung  nicht  völlig
verhehlten,  irgend  ein  Minister,  irgend  ein  General  gewagt  habe
in  seinem  Freimuthe  bis  zu  der  Andeutung  einer  eigenen  Ansicht
zu  gehen,  die  etwa  mit  derjenigen  des  Königs  nicht  ganz  übereinstimmte,
  ist  sehr  fraglich.  Wie  dem  auch  sei,  der  König  entschloß
sich  zu  einer  Selbstvertheidigung.  Könige  sind  allerdings  nicht  verantwortlich,
  sagt  er;  aber  ein  guter  Fürst  kann  und  muß,  ohne
seiner  Würde  etwas  zu  vergeben,  das  Volk,  dessen  Haupt  oder
erster  Minister  er  ist,  über  die  Gründe  unterrichten,  welche  ihn
bewogen  haben  diesen  Entschluß  eher  als  einen  anderen  zu  ergreifen.
  Friedrich  betheuert,  daß  seine  Absichten  rein  sind,  daß  er
nur  gesucht  hat  die  Ruhe  und  den  Frieden  seines  Staates  zu
sichern.  „Mein  Gewissen  ist  so  rein,“  sagt  er,  „daß  ich  mich  nicht
scheue  ganz  laut  zu  denken  und  die  verborgensten  Triebfedern
meiner  Seele  offen  darzulegen.“

Wenn  also  ein  Fürst  auftritt:  was  läßt  sich  da  erwiedern?
Was  hülfe  da  der  Versuch  einer  Widerlegung,  oder  auch  einer
Beurtheilung?  Sie  kann  gar  nicht  einmal  unternommen  werden,
wenigstens  nicht  von  einem  seiner  Unterthanen,  auch  dann  nicht,
wenn  diese  Unterthanen  einige  Freiheit  hätten  ihre  Gedanken  zu
sagen,  wie  diejenigen  Friedrichs  II.  sie  niemals  hatten.  Anders
steht  die  Sache  für  die  geschichtliche  Betrachtung.  Friedrich  II.  ist
eine  historische  Person  geworden.  Darum  fällt  jegliche  andere
Rücksicht  als  diejenige  der  Wahrheit  hinweg.  Diese  drängt  zunächst
  zu  einer  besonderen  Bemerkung.  Es  hat  noch  niemals  ein

1)  Oeuv.  XXVII.  3.  280.
Klopp,  der  König  Friedrich  U.  15