240

es  nach  dem  Wiedergewinn  von  Pommern  auf  gleiche  Weise  alle
Abtretungen  wieder  fordern  kann,  welche  es  je  gemacht  hat;  —
dieses  selbe  Dänemark,  das  ruhig  zusieht,  welche  Macht  die  Russen
in  der  Ostsee  usurpiren,  und  das  keine  Hülfsmittel  vorbereitet,  um
sich  Holstein  zu  bewahren  für  den  Fall,  daß  etwa  dem  Großfürsten
nach  seiner  Thronbesteigung  es  gefallen  würde  Holstein  wieder
nehmen  zu  wollen  —:  das  sind  Dinge  und  Ereignisse,  welche  die
menschliche  Klugheit  nicht  voraussehen  konnte.“

„Man  klage  mich,“  fährt  der  König  fort,  „wenn  man  will,
vor  dem  Tribunale  der  Politik  an“:

d.  h.  man  beschuldige  mich  eines  politischen,  von  mir  begangenen
  Fehlers,

„ich  behaupte,  daß  Europa  seit  der  Liga  von  Cambrai  kein
so  unglückseliges  Complot  gesehen  hat  als  heute,  daß  selbst  die
Liga  von  Cambrai  sich  nicht  mit  dem  gefährlichen  Triumvirate
vergleichen  läßt,  welches  gegenwärtig  sich  erhebt,  welches  sich  das
Recht  beilegt  Könige  zu  richten,  und  doch  seinen  ganzen  Ehrgeiz
noch  nicht  enthüllt  hat.  Wird  man  auch  einen  Reisenden,  gegen
welchen  drei  Straßenräuber  mit  ihren  Banden  sich  zusammenthun,
der  Unklugheit  anklagen,  wenn  er  etwa  im  Dickicht  eines  Waldes,
den  seine  Geschäfte  ihn  zu  durchschreiten  nöthigten,  von  Mörderhand
  den  Tod  findet?“

Es  waren  seltsame  Geschäfte  eines  friedlichen  Reisenden,  welche
der  König  Friedrich  II.  in  dem  unglücklichen  Sachsenlande  zu  betreiben
  gedachte.

„Wird  nicht  Jedermann“  fährt  er  fort,  „lieber  den  Räubern
nachspüren,  um  sie  zu  fangen  und  sie  in  die  Hände  der  Gerechtigkeit
einliefern,  damit  sie  dort  ihren  verdienten  Lohn  empfangen?“

Es  dürfte  nicht  unangemessen  sein  bei  solchen  Worten  immer
wieder  aufs  neue  daran  zu  erinnern,  daß  der  König  Friedrich  II.
wo  er  sich  von  seinen  Gegnern  beleidigt  glaubt,  mit  einem  ge-