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den  Nachrichten  aus  dem  Reiche  irgend  welchen  Glauben  beizumessen,
  weil  sie  alle  östreichisch  gefärbt  seien.  Wie  auch  konnte  es
anders  sein?  Eben  damals  erlebte  man,  daß  der  preußische  Gesandte
  zu  Regensburg  frevelhaft  Hand  anlegte  gegen  die  persönliche
  Sicherheit  eines  öffentlichen  Beamten  des  Kaisers  und  des
Reiches.  Nach  den  bestehenden  Rechtsformen  trug  der  Reichsfiskal
einem  Notare  auf,  die  Anklage  gegen  den  Kurfürsten  von  Brandenburg
  wegen  des  friedbrüchigen  Einfalles  in  Sachsen  dem  Gesandten
  des  Kurfürsten  einzuhändigen.  Also  brachte  es  das  Amt
des  Notars  mit  sich.  Mit  Mühe  erlangt  er  Einlaß.  Kaum  aber
hat  er  begonnen,  als  der  Gesandte  Plotho  sich  mit  Schimpfreden
auf  den  Unglücklichen  stürzt,  der  vergebens  sich  auf  seine  Pflicht
beruft.  Plotho  stößt  ihn  zum  Zimmer  hinaus  und  befiehlt  den
dort  stehenden  Bedienten  den  Notar  über  den  Gang  hinunter  zu
werfen.  Die  Bedienten  beweisen  mehr  Achtung  vor  Recht  und
Gesetz,  als  ihr  Herr,  und  zaudern,  bis  der  Notar  mit  seinen  Zeugen
  unverletzt  die  Stufen  niedersteigt.  Dann  erst  folgen  sie  ihm
bis  an  die  Thür  1).

Und  auch  daraus  hat  man  Ruhm  gesogen  für  diesen  Gesandten
  und  für  seinen  König!

Die  alten  Ordnungen  des  Reiches  waren  morsch.  Also  war
es  die  Folge  der  Geschichte  der  deutschen  Nation,  die  Folge  der
Geschicke,  welche  nicht  sie  selbst  sich  gemacht,  sondern,  welche  die
Hand  der  Fremden,  vor  Allen  der  Schweden  und  Franzosen  über
sie  gebracht  hatte.  Friedrichs  Wort,  daß  er  an  die  Stelle  jener
getreten  sei,  war  nicht  ein  leeres.  Sein  neues  frisch  aufgeschossenes
  Königthum  war  mit  dem  alten  deutschen  Reiche  unverträglich.
  Damit  jenes  bestehe,  zersprengte  er  dieses.  Er  that  es  mit
dem  vollen  Hohne  und  Uebermuthe  des  Emporkömmlings.

Er  stand  damals  auf  der  Höhe  seines  militärischen  Ruhmes.

1)  Preuß.  II.  Anhang  p.  397.