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Gefangenen  sehr  kurz  zu  halten,  und  wie  die  Oestreicher  gethan
haben  sollen,  sagt  der  König,  ihnen  täglich  zum  Unterhalte  zwei
Kreuzer  zu  verabreichen.  Der  Erfolg  liegt  nahe.  Auch  an  unmittelbarem
  Zwange  fehlte  es  nicht.  Der  Befehl  lautet  kurz,  daß
die  Regimenter  aus  den  Kriegsgefangenen  zu  completiren  seien.
Indessen  nur  für  sich  hielt  Friedrich  das  erlaubt.  Wo  man  unter
den  Kriegsgefangenen  ehemalige  preußische  Soldaten  fand,  da  ließ
er  sie  zwanzigmal  Spießruthen  laufen.  Dann  wurden  sie  wieder
eingestellt.

Und  weiter  ging  der  König  in  diesem  Verfahren.  Wo  immer
er  in  Feindes  Lande  stand,  da  forderte  er  so  und  so  viele  Pferde,
so  und  so  viele  Thaler,  so  und  so  viele  Rekruten.  „In  acht  Tagen
zahlt  und  stellt  das  dessauische  Land  180,000  Thaler,  1000  Rekruten
  und  500  Pferde.“1)  Die  anderen  Länder  von  Anhalt  trugen
nach  Verhältnis.  Und  damit  nicht  etwa  eine  Milderung  eintrete,
fügt  der  König  für  den  General  Wedell  den  neuen  Befehl  hinzu:
„Ihr  müßt  die  Ordre  auf  das  exacteste  und  mit  aller  Rigueur
executiren.“  Wedell  meldet,  2)  daß  es  ihm  schwer  falle  in  Dessau
über  600  Rekruten  zusammen  zu  bringen.  „Ihr  müßt  sehen,“  erwiedert
  der  König,  „wie  Ihr  etwa  sonst  noch  so  viel  zusammenbringt,
  daß  die  Zahl  voll  werde.“  Was  mag  da  geschehen  sein,
bis  diese  Zahl  voll  wurde!

Es  ist  die  Frage,  ob  in  solchen  Unglücklichen  eine  Spur  —
wir  wollen  nicht  sagen  von  Begeisterung  —  sondern  von  Anhänglichkeit
  an  den  Preußenkönig  wohnen  konnte.  Das  eiserne  Gesetz
der  Disziplin  schnürte  sie  zusammen  und  führte  sie  in  den  Tod  für
ihren  grausamsten  Feind.

Dasselbe  Geschick  traf  hart  und  schwer  die  anderen  deutschen
Lünder,  namentlich  Mecklenburg  und  mehr  noch  Kursachsen.  Gegen
dies  Land  hatte  der  König  einen  ganz  besonderen  Grimm.3)  Wir

1)  Preuß:  Urkundenbuch  II.  50.  v.  18.  Nov.  1758.  —  2)  a.  a.  O.  p.
55.  —  3)  Fischer:  Geschichte  Friedrichs  II.  Bd.  II.  S.  115.