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Städte  in  Thüringen  etwa  eine  Million  Thaler,  der  Kreis  reichlich
1½  Million.  Merseburg  zahlte  120,000  Thlr.,  stellte  377  Rekruten
  und  254  Trainknechte,  oder  für  jeden  Kopf  150  Thlr.,  423
Pferde  oder  für  jedes  50  Thlr.  Chemnitz  zahlte  215,000  Thlr.,
der  Leipziger  Kreis  2  Millionen.  Dann  kam  abermals  die  Reihe
an  diese  Stadt.  Sie  zahlte  eilf  Tonnen  Goldes.

In  gleicher  Weise  wußte  der  König  auch  die  ferner  Wohnenden
  zu  finden.  Seine  Schwester  von  Baireuth  meinte,  )  es  würde
ihr  ein  schmerzlicher  Kummer  sein,  wenn  die  Kleinodien  der  Kirchen
und  Klöster  des  Frankenlandes  ihrem  Bruder  entgingen.  Friedrich
machte  ihr  nicht  diesen  Kummer.  Er  entgegnete,  daß  er  hoffe  durch
hohe  Contributionen  die  Böswilligen  zur  Neutralität  zurück  zu
zwingen.  Es  war  der  alte  Jammer,  an  welchem  unser  Vaterland
krankt.  Das  gesammte  Reich  hatte  wegen  des  friedbrüchigen  Einfalles
  in  Sachsen  den  Krieg  gegen  den  Preußenkönig  beschlossen;
aber  weil  die  einheitliche  Leitung  einer  Centralgewalt  fehlte:  so
mußten  die  Unterthanen  der  einzelnen  Fürsten  selbst,  welche  den
Krieg  gegen  den  gemeinsamen  Feind  beschlossen,  diesem  Feinde  die
Mittel  und  das  Werkzeug  werden,  wodurch  er  sich  behauptete.
Friedrich  II.  hatte  als  mächtigstes  Hülfsmittel  für  sich  den  einheitlichen
  Willen,  der  keine  anderen  Rechte  kannte  als  die  seinigen,
und  was  er  persönlich  dafür  hielt.

Es  liegt  dem  wohldenkenden  Menschen  die  Meinung  nahe,
daß  das  unsägliche  Leid,  welches  Friedrich  II.  über  die  deutschen
Länder  brachte,  doch  wohl  nicht  ganz  seinem  eigenen  Willen  entsprach.
  Man  möchte  so  gern  annehmen,  daß  nach  der  gewöhnlichen
  Weise  der  Menschen  die  Ausführung  durch  die  Diener  den
Befehl  des  Herrn  an  Härte  übertraf.  Es  ist  die  Frage,  ob  eine
solche  wohlmeinende  Ansicht  in  diesem  Falle  sich  als  gerechtfertigt
erweisen  würde.  Es  sind  uns  von  dem  Könige  seltsame  Befehle

1)  Oeuv.  XXVII.  1.  312.