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Was  denn  hatte  die  Stadt  Leipzig  mit  den  Franzosen  gemein?
Wenn  der  König  einen  scheinbaren  Vorwand  für  seine  Härte  hätte,
haben  wollen:  so  mußte  er  sich  auf  das  Verfahren  seiner  deutschen
Gegner  berufen.  Aber  freilich,  der  Vorwand  möchte  gefehlt  haben.
Stellen  wir  diesem  Walten  ein  anderes  Zeugnis  aus  denselben
Tagen  gegenüber.  Vom  Mai  1757  bis  zum  März  1758  hielten
Oestreicher  und  Franzosen  die  preußische  Provinz  Ostfriesland  besetzt.
  Als  sie  geschieden  waren,  that  nicht  ein  einzelner  Mann  des
Landes,  sondern  die  gesammten  Stände  ihre  Ansicht  über  diese
Feinde  in  folgenden  Worten)  kund:  „Den  Oestreichern  und  Franzosen
  muß  es  zum  immerwährenden  Ruhme  nachgesagt  werden,  daß
sie  an  keinem  Orte,  so  wenig  in  der  Zeit,  wo  sie  hier  im  Lande
gelegen,  als  bei  ihrem  eilfertigen  Auszuge  Jemanden  an  seiner
Person  oder  an  seinen  Gütern  gekränkt,  viel  weniger  Plünderungen
oder  sonstige  Feindseligkeiten  ausgeübt  haben.  Bei  so  bewandten
Umständen  können  wir  diesen  fremden  und  kostbaren  Gästen  eine
gute  Reise  nach  ihrem  Vaterlande  wünschen;  indessen  wird  ihr
Andenken  sowohl  wegen  ihres  höflichen  Betragens,  als  der  großen
Kosten,  welche  sie  dem  Lande  gemacht,  noch  lange  unvergeßlich
bleiben.“  Namentlich  und  vor  allen  Dingen  wird  hervorgchoben
das  rücksichtsvolle  Benehmen  der  katholischen  Truppen  gegen  die
protestantischen  Bewohner  des  Landes.

Friedrich  II.  traf  die  Stadt  Leipzig  abermals  sehr  schwer  im
Jahre  1762.2)  Am  27.  Januar  erließ  er  an  die  Majore  von
Dyherrn  und  Keller  dort  den  Befehl:  „Die  Leipziger  Kaufleute
müssen  zwei  Millionen  Reichsthaler  geben.  Darunter  kann  ich  nicht
helfen.“  Die  Stadt  bietet  1½  Million.  Der  König  will  nicht.
Er  fordert  1½  Million.  Die  Leipziger  bitten  abermals,  und
Dyherrn  scheint  sich  für  sie  verwendet  zu  haben.  Er  erhält  am  14.

1)  Wiarda  Geschichte  Ostfrieslands  Bd.  VIII.  S.  459.  —  2)  Preuß:
Urkundenbuch  II.  119  ff.