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strafen  wollte.  Im  Jahr  1758  kam  ein  preußischer  Offizier  mit
einem  Streifcorps  nach  Erlangen  und  fand  dort  den  Redacteur,
der  seinem  Könige  so  vielen  Kummer  bereitet  hatte.  Er  ließ  den
wehrlosen  Mann  mit  Stockprügeln  bestrafen.  Zu  der  Gewalt  fügte
er  den  Hohn,  daß  der  Unglückliche  darüber  einen  Empfangschein
ausstellen  mußte.  Kurz  nachher  kamen  die  Russen  nach  Berlin.
Auch  dort  hatten  die  Zeitungen  gegen  die  Russen  geschrieben.  Den
Redacteuren  war  dieselbe  Strafe  zugedacht.  Sie  baten,  und  die
Russen  ließen  es  bei  der  Drohung  gegen  die  Wehrlosen  bewenden.
Und  ferner  ließen  die  Russen  sich  bewegen  die  in  Berlin  geforderte
Contribution  von  vier  Millionen  Thaler  alten  Geldes  zu  erniedrigen
  auf  zwei  Millionen  leichten  Geldes.  Solche  zwei  Millionen
machten  bei  weitem  noch  nicht  eine  Million  des  alten  Geldes  aus.

Friedrich  II.  indessen  bedurfte,  wie  man  sagt,  höherer  Contributionen,
  weil  seine  eigenen  Mittel  geringe  waren.  Im  Jahre
1758  rief  der  englische  Minister  Pitt  im  Parlamente  ihn  als  Helden
  des  Protestantismus  aus.  Also  entsprach  es  dem  Interesse
des  Ministers,  damit  er  die  religionseifrigen  Engländer  zu  Subsidien
  begeistere  für  den  König,  der  die  Franzosen  in  Deutschland
so  nützlich  für  England  beschäftigte.  Den  Engländern  leuchtete  es
ein,  daß  die  Subsidien  an  Preußen  ein  trefflich  angelegtes  Capital
  seien,  und  das  Parlament  stimmte  ein  in  den  Freudenruf,  daß
Friedrich  II.  der  Vorkämpfer  des  Protestantismus  sei.  Friedrich
erhielt  seit  dem  Herbste  1758  von  daher  jährlich  vier  Millionen  Thaler.

Alle  diese  Summen  genügten  nicht.  Der  König  mußte  sich
mehr  Geld  zu  schaffen  suchen.  Er  fand  dazu  einige  sehr  merkwürdige
  Mittel.  In  der  zweiten  Hälfte  des  Krieges  wurden  keine
Gehalte  an  Civilbeamte  mehr  ausbezahlt  1).  Sie  erhielten  statt
derselben  Besoldungsscheine,  die  nach  dem  Frieden  eingelöst  werden
  sollten.  Wer  nicht  in  der  Lage  war  dieselben  aufbewahren  zu

1)  Preuß.  II.  358.