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können,  erhielt  beim  Wechsler  für  dieselben  ein  Fünftel  des  Nennwerthes.
  Wer  sie  aufbewahrte,  erhielt  nach  dem  Frieden  seine
Besoldung  im  leichten  Gelde  ausbezahlt,  also  etwa  ein  Drittel
des  Nennwerthes.

Denn  dieses  ist  die  große  Finanz-Operation,  durch  welche
der  König  sein  Geld  auf  das  Doppelte  bis  Dreifache  steigerte:  die
ungeheure  Münzfälschung.  Ein  Hauptvortheil  derselben  bestand
außer  dem  materiellen  Gewinne  für  den  König  in  dem  Scheine,
daß  er  für  diesen  schweren  Krieg  nicht  eine  neue  Steuer  auflege.
Freilich  der  Name  war  ja  anders!  In  Wahrheit  war  die  Münzfälschung
  nicht  bloß  eine  ungeheure  Steuer  an  sich,  sondern  sie
wirkte  schädlicher  als  irgend  eine  Steuer  wirken  kann,  durch  die
Untergrabung  des  öffentlichen  Vertrauens  und  des  Credits,  durch
die  entsetzliche  Verwirrung  aller  Werthverhältnisse.  Wir  haben  nicht
den  Maßstab  der  heutigen  Zeit  anzulegen.  In  der  unendlich  mehr
complizirten  Lage  der  Dinge  in  unseren  Tagen  wäre  eine  derartige
Finanz-Operation  der  Münzfälschung  in  solchem  Maßstabe  schlechterdings
  nicht  zu  ertragen.  Sie  würde  Erschütterungen  nach  sich
ziehen,  die  schlimmer  wären,  als  der  Krieg.  Damals  waren  die
Verhältnisse  einfacher,  und  obwohl  mit  unendlichem  Jammer  und
Leid,  mit  der  Zerrüttung  des  Wohlstandes,  der  Ruhe  und  des
Friedens  der  Familien,  haben  die  Menschen  dennoch  sie  überwunden.
  Der  Jammer  jener  Zeiten  ist  ja  längst  verstummt.

Der  König  Friedrich  trieb  diese  Finanz-Operation  möglichft
weit.  Insofern  er  dieselbe  gegen  seine  eigenen  Unterthanen  anwandte,
  dürfte  es  doch  vielleicht  scheinen,  als  habe  er  wenn  nicht
ein  Recht  dazu,  doch  eine  Entschuldigung.  Er  durfte  von  seinem
Standpunkte  aus  sagen,  daß  er  es  zu  ihrem  Besten  that.  Aber
die  Dinge  gingen  doch  noch  etwas  weiter.  Der  sicherste  Weg  ist
ihn  selbst  zu  hören.  Er  berichtet  dem  General  Tauentzien  am
17.  November  1761  4);  der  Kronschatzmeister  in  Polen  hat  unter

1)  Preuß:  Urkundenbuch  V.  140.