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die  Bemühungen  und  die  Anträge  von  dem  preußischen  Könige
aus.  Katharine  II.  war  in  der  Lage  sich  erbitten  zu  lassen,  und
sie  ließ  sich  erbitten.  Sie  erhielt  durch  Friedrich  Einfluß  auf  die
Angelegenheiten  des  Westens,  und  Friedrich  wiederum  hatte  einen
festen  Rückhalt  an  der  russischen  Kaiserin.  Das  erste  Bündnis
zwischen  ihnen  ward  geschlossen  im  Jahre  1764.1)  Es  ward  1769
für  acht  Jahre  erneuert  und  wiederum  1777.  Im  Jahre  1781
bat  Friedrich  um  abermalige  Erneuerung.  Wir  werden  sehen,  wie
damals  die  Dinge  schon  ein  wenig  anders  lagen.  Das  Wesen
dieses  Bündnisses  kündet  zunächst  sich  an  durch  eine  Forderung,
welche  die  Kaiserin  Katharine  noch  im  Jahre  1777  bei  der  Erneuerung
  aussprach.  Sie  verlangte  die  strengste  Geheimhaltung
vor  dem  Wiener  Hofe,  damit  derselbe  nicht  gereizt  werde.  :2)  Von
preußischer  Seite  war  diese  Forderung  leicht  zu  erfüllen;  denn
außer  dem  Könige  Friedrich  und  seinem  Bruder  Heinrich  mochte
dort  Niemand  wissen,  was  es  mit  dieser  Sache  auf  sich  habe.
Wenn  bei  Friedrich  II.  Wort  und  That  mehr  übereinstimmten,
als  es  häufig  bei  ihm  der  Fall  ist:  so  dürfte  man  sagen,  daß  er
gegen  ein  Bündnis  mit  Rußland  ursprünglich  Abneigung  empfunden
  habe.  Eine  solche  nämlich  hatte  er  früh  kund  gethan.
Wie  er  im  Antimachiavelli  der  Welt  eine  Reihe  von  politischen
Grundsätzen  ankündigte,  die  sich  für  Friedensfreunde  vortrefflich
lesen  lassen:  so  erzählte  er  dort  auch,  wie  seine  Vorfahren  es  vermieden
  hätten  die  nordischen  Barbaren  in  die  Angelegenheiten  Europas
  hineinzuziehen.  )  Als  die  Schweden,  erzählt  er,  1675  in
die  Staaten  des  Kurfürsten  von  Brandenburg  einbrachen,  riethen
die  Minister  den  Czaren  zur  Hülfe  herbeizurufen.  Aber  der  Kurfürst
  blickte  klarer  als  seine  Minister.  Er  erwiederte  ihnen,  daß
die  Moscowiter  Bären  seien,  die  man  nicht  entketten  dürfe,  aus

1)  Oeuv.  VI.  p.  11.  fl.  XXV.  p.  315.  —  2)  Oeuv.  XXVI.  p.  390.
3)  Oeuv.  VIII.  134.  ch.  XX  I.
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