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Frankreichs  standen.  Der  König  ergoß  sich  seinem  Bruder  Hein—
rich  gegenüber  in  die  schmerzlichsten  Klagen.  1)  „Man  hat  unsere
Verwandten,  doch  was  sage  ich,  unser  eigenes  Blut  gezwungen
sich  gegen  uns  zu  erklären.“  Die  Schwester  Friedrichs  II.,  die
Königin  Ulrike,  ertrug  diese  schwedische  Verfassung  von  1720,  welche
den  König  zu  einem  Schattenbilde,  zu  einer  Schreibfeder  in  der
Hand  der  Oligarchen  machte,  nur  mit  großem  Widerwillen;  allein
der  Gemahl  Adolf  Friedrich  war  ein  zu  ehrlicher  Mann,  als  daß  er
sich  zum  Bruche  der  von  ihm  beschworenen  Verfassung  hätte  entschließen
  mögen.  Sein  Tod  verschaffte  Raum  für  die  ehrgeizigen
Plane  des  Sohnes  Gustav  III.  Er  brach  die  Verfassung  von  1720
und  gab  der  königlichen  Würde  die  Kraft  zurück.

Die  Verfassung  von  1720  war  vom  russischen  Interesse  dietirt,
  um  Schweden  lahm  zu  legen.  Es  lag  mithin  im  russischen
Interesse  sie  zu  erhalten.  Auch  war  es  nicht  bloß  der  Wille  Katharinas
  II.,  sondern  auch  Friedrich  II.  hatte  es  also  versprechen  müssen.
Er  hatte  sich  der  Czarin  gegenüber  in  dem  Vertrage  vom  12.  Oct.
1769  verpflichtet?:)  im  Falle  eines  Angriffes  von  Schweden  auf
Rußland,  im  Falle  ferner  einer  Umwälzung  in  Schweden,  welche
die  oligarchische  Regierungsform  von  1720  umstürze,  das  schwedische
Pommern  anzugreifen.  Es  war  dieselbe  Verfassung,  kraft  deren  die
schwedischen  Oligarchen  im  Jahre  1757  den  König  Adolf  Friedrich
zum  Kriege  gegen  Preußen  gezwungen  hatten.  Es  war  ein  ähnliches
  Verhältnis,  wie  mit  Polen.  Die  beiden  philosophischen
Despoten  von  Preußen  und  Rußland  verbanden  sich,  um  in  einem
Nachbarlande  mit  Waffengewalt  die  Anarchie  aufrecht  zu  halten.
Sie  nannten  das,  wie  üblich,  die  Freiheit.  Es  kommt  hier  jedoch
wesentlich  auf  die  Stellung  Friedrichs  II.  zu  der  Sache  an.

Er  setzt  seine  Schwester  Ulrike  in  Kenntnis  über  sein  Verhältnis
  zu  Katharine.  „Das  Wohl  dieses  Staates,“  sagt  er,

1)  Oeuv.  XXVI.  187.  19.  Septbr.  1758.  —  2)  Oeuv.  XXV1II.  1.  380.