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meine  Pflichten  streng  beobachte,  mich  nicht  in  die  inneren  Angelegenheiten
  irgend  eines  Staates  mische:  so  habe  ich  ein  Recht  auch
ihrerseits  dasselbe  zu  fordern.  Ein  anderes  Verfahren  würde  ein
Unrecht  der  Gegenseitigkeit  begründen,  das  keine  Grenzen  hätte.
Uebrigens  können  Ew.  Majestät  überzeugt  sein,  daß  wenn  die
Kriegsfackel  sich  im  Norden  entzündet,  und  der  Gang  der  Dinge
einmal  den  Waffen  anheim  gestellt  wird,  daß  es  da  sehr  schwierig
sein  dürfte  trotz  aller  Wahrscheinlichkeit  vorher  zu  sehen  und  zu
berechnen,  was  die  Folge  sein  würde.  Das  ist  die  Art,  wie  ich
die  Sache  ansehe.“  Friedrich  II.  erwiederte  einige  Redensarten.
Was  auch  ließ  sich  auf  ein  Schreiben  entgegnen,  welches  so  dent—
lich  das  Vertrauen  auf  Frankreich  wieder  spiegelte?  Der  König
Friedrich  schrieb  einige  Jahre  später  nieder:  1)  „Diese  Kinder
meiner  Schwester  Ulrike  haben  mir  nie  gefallen,  und  ich  gestehe,
daß  ich  nichts  für  sie  gefühlt  habe.“  Das  erscheint  uns  gar  nicht
auffallend.

Die  Revolution  in  Schweden  gelang,  weil  Katharine  II.  damals
  in  Polen  vollaus  beschäftigt  war.  Nicht  von  dem  Könige
Friedrich  II.  hing  es  ab,  ob  jene  Umwälzung  vereitelt  werden  sollte,
sondern  von  der  Czarin.  „Ich  bin  in  Petersburg  glücklicher  gewesen,“
  meldet  der  preußische  König  seiner  Schwester,  „als  ich
anfangs  hoffen  durfte.“  Aber  er  ermahnt  sie:  „Seien  Sie  schonend
gegen  Rußland.  Ich  rathe  es  als  Bruder.  Das  Schicksal  des
Königs  von  Schweden  ist  gegenwärtig  in  den  Händen  der  Kaiserin
von  Rußland,  und  eine  verschobene  Rache  ist  darum  noch  nicht  eine
aufgehobene.“

Die  Entscheidung  lag  mithin  in  Petersburg.  Der  König  spricht
dies  offen  seinem  Bruder  Heinrich  aus:?)  „Wenn  meine  Unterhandlungen
  in  Petersburg  fehlschlagen:  so  werden  wir  uns  gegen
unseren  Willen  in  einen  Krieg  gegen  unseren  Neffen  verwickeln

1)  Oeuv.  XXVII.  2.  p.  XVI.  —  2)  Oeuv.  XXVI.  360.