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Rechnet  man  150,000  zu  Fuß,  und  40,000  Reiter:  so  würde  das
eine  Summe  von  11  Mill.  Thalern  ausmachen.  1)  Aber  dazu
kamen  die  anderen  Kosten.  Die  geringste  Angabe  ist,  daß  das
Heer  Friedrichs  II.  jährlich  zwei  Drittel  der  Staatseinkünfte  verschlungen
  habe,  die  höchste  gibt  eilf  Zwölftel  an.:2)  Ferner  mußte
der  Kriegesschatz  gefüllt  werden,  bis  er  die  Kosten  für  einige  Feldzüge
  tragen  konnte.  Wichtiger  jedoch  als  diese  Summen  ist  für
uns  die  Frage,  wie  dieses  Geld  aufgebracht  wurde.

Es  ist  ein  merkwürdiger  Grundsatz  Friedrichs  II.,  daß  er  keine
neue  Steuer  auflegen  wollte.  So  wenigstens  dachte  er  es  sich.
Wir  haben  zu  untersuchen,  in  wie  weit  dieses  Wort  begründet  war.
Sein  Heer  war  im  stetigen  Wachsen.  Es  war  weit  mehr  als  doppelt
  so  groß,  als  dasjenige  seines  Vaters  je  gewesen  war.  Es  war
in  stärkerem  Maße  gewachsen,  als  seine  Besitzungen.  Woher  denn
nahm  er  die  Mittel?

Der  Aufwand  für  den  König  persönlich  beschränkte  sich  nach
dem  Hubertsburger  Frieden  auf  das  kleinste  Maß.  2)  Gemälde
kaufte  er  nicht  mehr.  Sein  Stall,  der  nur  für  militärische  Bedürfnisse
  eingerichtet  war,  ward  einer  sehr  haushälterischen  Ordnung
  unterworfen.  Er  hatte  eine  eigentliche  Hofhaltung  nur  in
Berlin,  wo  er  einen  kurzen  Theil  des  Winters  zubrachte.  Seine
Ausgaben  in  Wohnung  und  Möbeln  beschränkten  sich  auf  den
Bau  des  neuen  Palais  in  Potsdam.  Früher  hatte  er  für  französische
  Tänzer,  Sänger  und  Schauspieler  manche  Summen  verausgabt.
  Er  ließ  das  Schauspiel  nicht  ganz  fallen,  schon  um
seines  persönlichen  Bedürfnisses  willen.  Er  weinte  auch  noch  später
im  Theater.")  On  aime  à  retrouver  son  coeur  et  à  se  sentir
encore  des  entrailles.  Cela  est  plus  anmsant  due  cette  maudite
  politique,  où  Ton  n'a  à  traiter  qu’avec  des  fripons.  Aber

1)  Mir.  u.  Mauv.  IV.  180.  —  cf.  Beyen:  Darstellung  der  Grundsätze  der
alten  und  gegenwärtigen  K.  V.  S.  2.  —  2)  Mir.  u.  Mauv.  IV.  312.  —
3)  Mir.  u.  Mauv.  II.  370.  —  4)  Oeuv.  XXVI.  369.