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er  beschränkte  diese  Ausgaben  sehr.  Er  wohnte  einsam  zu  Sanssouci,
  und  ergötzte  sich  an  den  Freuden  der  Tafel,  der  Musfik,
seinen  Hunden  und  seiner  eisernen  Arbeitskraft.  Er  hatte  keine
Diener,  als  die  er  wirklich  brauchte.  Es  ist  gewis,  daß  selten  ein
König  sparsamer  gelebt  hat,  als  Friedrich  II.  Er  hatte  den  Muth
den  unnützen  Prunk  und  Flitter  des  Hofes  für  sich  zu  verachten,
und  sein  Geld  aufzusparen  für  reelle  Zwecke.  Auch  der  Königin,
mit  welcher  er  nie  zusammen  kam,  schlug  er  1771  eine  Vermehrung
  ihrer  Einkünfte  ab.  )  „Denn  wir  sind  genöthigt  alle
unsere  Kraft  zusammen  zu  nehmen,  um  uns  auf  einen  Krieg  zu
rüsten,  den  das  Haus  Oestreich  uns  bereitet,  und  welcher  eher
ausbrechen  wird,  als  es  sein  muß.“

Es  wäre  unrecht  die  gute  Absicht  des  Königs  seinem  Lande
nach  dem  Kriege  wieder  aufzuhelfen,  in  Zweifel  ziehen  zu  wollen.
Er  schenkte  Brot=  und  Saatkorn.  Er  baute  verbrannte  und  verödete
  Wohnungen  wieder  auf.  Er  gab  Geldvorschüsse.  Voran
jedoch  trat  der  Adel.  Einer  seiner  Bewunderer  erzählt  uns:  Friedrich
  schenkte  nach  dem  Kriege  dem  schlesischen  Adel  300,000  Thlr.,
gründete  hernach  mit  einem  Zuschusse  von  200,000  Thlr.  die  bekannten
  Landescredit-Cassen,  und  rettete  dadurch  in  Schlesien  400
adelige  Familien.  Er  bezahlte  die  Schulden  von  Edelleuten,  die
durch  Unglück  dazu  außer  Stand  gesetzt  waren.  Er  gab  nach  dem
Kriege  den  pommerschen  Edelleuten  eine  halbe  Million  zur  Bezahlung
  ihrer  Schulden,  und  abermals  eine  halbe  Million  zur
Herstellung  der  Güter.  In  der  Folge  erhielt  der  pommersche  Adel
jährlich  über  300,000  Thlr.  Aehnlich  verfuhr  er  gegen  den  Adel
anderer  Provinzen.  Dazu  wurden  sehr  beträchtliche  Summen  zur
Verbesserung  der  Güter  verliehen.  Dem  Edelmanne  verblieb  das
Capital  ungekündigt,  und  er  entrichtete  davon  ein  Prozent,  und
bei  ganz  großem  Gewinne  zwei.

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1)  Oeuv.  XXVI.  39.