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beide  nicht  zahlungsfähig  waren,  so  mußten  sie  mit  den  Berliner
Tabacksfabrikanten  zusammen  die  Sache  übernehmen.  Die  Gesellschaft
  erhielt  ausgedehnte  Privilegien:  sie  hatte  das  Recht  der
Durchsuchung  von  Privathäusern  und  unzähliger  anderer  Plackereien
  des  ruhigen  Bürgers.  Sie  misbrauchte  ihr  Glück,  und  schon
im  nächsten  Jahre  übernahm  der  König  die  Sache  für  eigene
Rechnung.

Mehr  noch  schien  der  Kaffee  abwerfen  zu  müssen.  Dies  Getränk
  bürgerte  sich  erst  damals  in  das  deutsche  Leben  ein,  und
trotzte  allem  Widerspruche  der  Aerzte  und  Obrigkeiten.  1)  Friedrich
  II.  hätte  es  gern  völlig  untersagt.  Da  dies  nicht  ging,  benützte
  er  es  zu  einer  Finanzquelle.  Er  belegte  den  Kaffee  mit
einer  Steuer  von  etwa  150  Prozent  des  Einkaufspreises,  nämlich
6  ggr.  für  das  Pfund,  und  noch  einem  Aufschlage  von  2  pf.  für
die  Bank.  Der  Nutzen  schien  mithin  sehr  beträchtlich  sein  zu  müssen.

Allein  eine  solche  Rechnung  brachte  bei  diesen  Gegenständen
eine  Aushülfe  nicht  mit  in  Anschlag:  den  Schleichhandel.  Derselbe
ward  in  einer  Ausdehnung  betrieben,  von  dem  man  sich  in  unseren
Tagen  kaum  eine  Vorstellung  machen  kann.  Der  Kaffee  war  in  den
Ländern  des  Königs  von  Preußen  nicht  theurer,  als  wenn  er  statt
150  Prozent  nur  50  Prozent  Steuer  trüge.  Und  in  ähnlichem  Verhältnisse
  war  es  mit  vielen  anderen  Waaren,  die  der  König  monopolisirt
  hatte:  mit  Zucker,  mit  Salz,  mit  Taback,  mit  Allem,  was
dahin  gehört.  Es  kam  zu  blutigen  Gefechten  der  bewaffneten  Banden
  mit  den  Grenzwächtern  und  Truppen.  Der  Schleichhandel  war
die  moralische  Pest  der  Grenzgegenden.  Und  was  etwa  blieb  von
dem  Insectenleibe  des  preußischen  Staates  übrig,  was  nicht  Grenzgegend
  war?  Vor  der  Erwerbung  von  Westpreußen  gab  es  keine
Stadt  des  Königs,  die  von  der  nächsten  Grenze  mehr  als  vier
Meilen  entfernt  gewesen  wäre.“)

1)  Schlözer:  Briefwechsel  Hest  44.  —  2)  Dohm  IV.  433.